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Funktionsanalytik GKV: Eigenleistung gut planen

Funktionsanalytik ist keine Sachleistung der GKV. Sie gehört gemäß § 28 Abs. 2 Satz 8 SGB V nicht zur vertragszahnärztlichen Therapie und ist nicht im Leistungsverzeichnis BEMA enthalten. Halten Sie funktionsanalytische Leistungen bei einem Kassenpatienten für notwendig, müssen Sie diese privat vereinbaren. Sie erstellen einen Kostenplan gemäß GOZ und GOÄ.

 

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