Hausärztin entwickelt Corona-Spendenaktion für ärmere Länder – Nachmachen erwünscht!
„Eine für dich – eine für mich“ lautet das Motto der Spendenaktion, die von der Münchner Internistin Dr. Silke Seitz entwickelt wurde. Sie unterstützt damit die Initiative „Covax“ des UN-Kinderhilfswerks UNICEF. Ihr Praxisteam bittet jeden, der geimpft wurde, 5,20 Euro in eine Spendenbox zu geben. Denn dieser Betrag reicht Covax, um jemanden in einem ärmeren Land zu impfen. Selbstverständlich ist jeder andere Betrag ebenfalls willkommen – ob größer oder kleiner. Das erste Ergebnis ist überwältigend: Innerhalb von nur vier Tagen kamen 3.000 Euro zusammen. Es kamen sogar Personen, die gar nicht von Seitz geimpft worden waren, in ihre Praxis, um zu spenden. Auch sie wollten sich solidarisch mit Menschen zeigen, in deren Land es bisher an Impfstoff mangelt.
Praxisteams, die sich ebenfalls an der Aktion beteiligen möchten, erhalten Spendendosen und Infomaterial bei der UNICEF-Gruppe in ihrer Nähe. Eine interaktive Karte gibt es hier.
Betriebs- und Privatärzte impfen ab 7. Juni
Mit dem 7. Juni fällt die generelle Impfpriorisierung. Dann sollen auch Betriebs- und Privatärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. Mehr als 6.000 Betriebsärzte haben bereits den Impfstoff bei ihrer Apotheke bestellt. Ihnen wurde jeweils eine Menge von 102 Dosen zugesichert. Betriebsärzte sollen flächendeckend an der Impfkampagne teilnehmen – ob sie aus einem großen, mittleren oder kleinen Unternehmen kommen.
Rechtssicherheit für Impfung mit AstraZeneca und Johnson & Johnson
Zu Beginn der Impfkampagne sorgte es für große Unruhe, dass der Impfstoff von AstraZeneca bei jüngeren Menschen – vor allem bei Frauen – Hirnvenenthrombosen auslösen kann. Die STIKO empfahl den Impfstoff für Menschen ab 60 Jahren. Jüngere können sich damit impfen lassen, wenn sie zuvor umfassend aufgeklärt wurden. Doch mit dieser Regelung hatten Ärzte keine Rechtssicherheit. Sie stellten sich die Frage: Muss ich für schwerwiegende Nebenwirkungen haften, wenn ein Patient unter 60 Jahren von mir mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurde?
Seit der vergangenen Woche ist die Antwort klar: Nein, Ärzte haften nicht, wenn sie die Corona-Schutzimpfung korrekt durchgeführt haben. Das sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor. Patienten unter 60 Jahren haben nun einen Versorgungsanspruch an den Staat, wenn nach der Impfung mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson schwere Nebenwirkungen auftreten. Für alle anderen Impfstoffe, die von der STIKO uneingeschränkt empfohlen wurden, gilt diese Regelung bereits.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Praxismanagerin in der Arztpraxis
Werden Sie zur Praxismanagerin und bringen Sie Ihre Arztpraxis auf Erfolgskurs – flexibel neben dem Beruf!