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Keine Übergangslösung für PAR-Altfälle – das sollten Sie jetzt tun

Die neuen PAR-Richtlinien mit neuen BEMA-Positionen treten ab 01.07.2021 in Kraft. Doch die Informationen dazu sind noch nicht eindeutig und angebotene KZV-Seminare schnell ausgebucht. Aufgrund der unklaren Situation sollten Sie jetzt schnell handeln.

Bisher sind noch keine neuen Formulare für den Antrag und den PSI erhältlich. Die Vorbereitung der Formulare erfolgt aller Wahrscheinlichkeit nach erst kurz vor dem 01.07. Ebenso wenig ist bisher eine Übergangslösung für bestehende PAR-Behandlungen mit genehmigten Anträgen definiert. Die Auskünfte der KZV weisen auf einen klaren Schnitt und einen sofortigen Wechsel auf die neuen Richtlinien ab dem 01.07.2021.

So gehen Sie mit neuen PAR-Fällen um

  • Geplante PAR-Behandlungen sollten Sie im Juni nicht beantragen und durchführen. Legen Sie diese zur Seite und planen Sie einen Neubeginn ab 01.07.2021.
  • Klären Sie Ihre Patienten über die neue Möglichkeit der Behandlung und die umfassende Nachsorge auf. Umso schneller können Sie im Juli starten.
  • Erfassen Sie die Daten der Patienten bereits jetzt anhand der neuen Vorgaben – auch wenn die Formulare noch nicht bereitstehen. Vorbereitung ist alles für einen schnellen Start in die neue Therapie.

So gehen Sie mit beantragten und begonnenen PAR-Fällen um

Besonders brisant sind die kurze Frist und die dürftige Informationslage für beantragte, begonnene und fast abgeschlossene Therapien. Im Moment müssen wir davon ausgehen, dass es keine Übergangslösung geben wird. Nehmen Sie deshalb die Situation selbst in die Hand:

  1. Durchforsten Sie Ihre genehmigten Pläne.
  2. Sortieren Sie in     O Begonnen        O Noch nicht begonnen
  3. Berufen Sie eine Fallbesprechung ein mit dem Ziel, die alten Fälle möglichst bis 30.06.2021 abzuschließen – rechnen Sie im schlimmsten Fall damit, dass Sie nicht in den Juli überziehen können
  4. Für Fälle, bei denen das nicht möglich ist, kontaktieren Sie Ihre KZV, und fragen Sie nach, wie Sie verfahren sollen. Mitunter ergeben sich spontan neue Regelungen, die Sie umsetzen können.
  5. Informieren Sie die betroffenen Patienten, dass die Termine ggf. straffer erfolgen als geplant.
  6. Organisieren Sie für diese Patienten enge Terminabfolgen, ggf. müssen andere Patiententermine verlegt werden
     

Im Bereich der PAR-Behandlung kann der Juni anstrengend werden, da neue und ungeplante Vorgaben Ihre Planung jederzeit über den Haufen werfen können. Bereiten Sie sich und Ihr Team positiv darauf vor. Gemeinsam werden Sie diese Hürde umschiffen.

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