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Hausbesuch hilft Pflegebedürftigen und Pflegenden

Pflegende Angehörige leisten viel und nehmen sich oft wenig Zeit für sich. Da fällt schnell der eigene Zahnarzttermin unter den Tisch und zum Jahresende fehlt der Eintrag ins Bonusheft. Bei einem Hausbesuch können Sie sowohl den Pflegebedürftigen untersuchen als auch den pflegenden Angehörigen. Damit ersparen Sie beiden den Weg in die Praxis.

Hausbesuche sind möglich, wenn die Patientin bzw. der Patient nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Im Rahmen eines solchen Hausbesuches kann jeder im Haushalt lebende Angehörige eine Untersuchung in Anspruch nehmen. Gerade zum Jahresende ist ein Hausbesuch ein Angebot, das Pflegebedürftige und Pflegende gerne annehmen.

Es besteht sowohl für den Pflegedürftigen als auch für den Pflegenden eine nachvollziehbare Indikation dafür, die Untersuchung im häuslichen Umfeld durchzuführen. Sie gilt deshalb nicht als unwirtschaftlich.
 

Planen Sie Ihre Hausbesuche in 4 Schritten

Schritt 1: Gehen Sie auf Patienten zu, die immobil und/oder pflegebedürftig sind und noch den Eintrag ins Bonusheft benötigen. Bieten Sie Hausbesuche für einen begrenzten Zeitraum an und erfassen Sie den Bedarf

Schritt 2: Erfassen Sie die Zeiten, in denen Sie die jeweiligen Patientinnen und Patienten aufsuchen können.

Schritt 3: Planen Sie Ihre Route mit ausreichenden Zeitfenstern von Besuch zu Besuch.

Schritt 4: Geben Sie die Termine durch und bitten Sie um rechtzeitige Absage, sollte etwas dazwischenkommen.
 

Das nehmen Sie mit zum Hausbesuch

  • Portables Lesegerät für die Erfassung der eGK
  • Lichtquelle, Mundschutz, Spray für Vitalitätsproben und Handschuhe, Desinfektionsmittel
  • Instrumente, Medikamente und Material für kleine Versorgungen (Handinstrument zur Entfernung von Zahnstein, Medikamente für die Mundschleimhaut, prov. Füllungsmaterial + Instrument, Alginat, Tüten der Zahntechnik)
  • Dokumentationsunterlagen
  • Stempel für Bonusheft
  • Bonushefte zur Neuausstellung
  • Visitenkarten

 

So rechnen Sie Ihren Hausbesuch ab

Folgendes können Sie abrechnen:

  • Hausbesuch für den pflegebedürftigen Patienten mit Zuschlag, Mundhygienestatus und Mundhygieneaufklärung
  • Hausbesuch für Angehörige im gleichen Haushalt
  • Vitalitätsproben, Mundbehandlungen
  • Wegegeld (mit Teiler durch die zusätzlichen untersuchten Personen)
  • Kleine Behandlungen
  • IP bei Kindern und Jugendlichen
     

Die Position für den Hausbesuch enthält die Untersuchung und Beratung. Der Eintrag ins Bonusheft ist also möglich.

Thema Abrechnung

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