

Hochwertige Füllungen: Gleicher Faktor für GKV und PKV

Seit dem Amalgamverbot sind Füllungen mit Zuzahlung ein wichtiges Thema. Die Materialien sind nach Kavitätenklassen begrenzt. Die Füllung als zuzahlungsfreie Sachleistung ist nur noch in wenigen Fällen möglich. Das Thema „Zuzahlung“ ist deshalb für gesetzlich Versicherte immer präsent, wenn sie sich eine hochwertige ästhetisch ansprechende Füllungsversorgung wünschen.
Ermittlung der Zuzahlung GKV
Für die Ermittlung der Zuzahlung wird in der Regel die Füllung BEMA von den Mehrkosten GOZ abgezogen. Ausgangspunkt der Berechnung ist der gewünschte Eigenanteil. Der Faktor der GOZ-Position wird an den Eigenanteil nach BEMA-Abzug angepasst.
Beispiel: Der Eigenanteil für eine einflächige Füllung soll ca. 60,00 € betragen:
- Für GOZ 2060 ist ein Faktor von 3,5 notwendig: GOZ 2060 (F: 3,5): 103,74 € minus BEMA13a: 42,00 € = 61,74 €,
- Auf der Rechnung wird der Betrag 61,74 € als Eigenanteil ausgewiesen.
Ihr Honorar besteht bei dieser Berechnung aus 2 Teilen: 42,00 € GKV via BEMA und 61,74 € aus dem Eigenanteil der Patientin bzw. des Patienten, insgesamt also 103,74 €.
Gleicher Faktor, gleicher „Preis“ für gesetzlich und privat Versicherte
Füllungsleistungen für privat Versicherte werden eher nicht mit einem Faktor von 3,5 berechnet. Vielmehr ergibt sich das Honorar aus einer Mischkalkulation mit weiteren privaten Begleitleistungen und einem niedrigeren Faktor auf die Füllungsleistung.
Eine solche Mischkalkulation mit Begleitleistungen können sie auch bei gesetzlich Versicherten anwenden, selbst dann, wenn die Begleitleistungen nicht als BEMA-Position zur Verfügung stehen.
So gehen Sie vor: Sie erfassen bei gesetzlich und privat Versicherten die Abläufe für die Erbringung der Füllung als Leistungspositionen und ordnen sie zu. Bei privat Versicherten beschränken Sie sich bei der Zuordnung auf die GOZ, bei gesetzlich Versicherten nutzen Sie GOZ und BEMA. Positionen, die im BEMA nicht zur Verfügung stehen, vereinbaren Sie privat.
Ihr Vorteil: Sie berechnen hochwertige Füllungen bei gesetzlich und privat Versicherten mit dem gleichen Faktor. Das ist fair und transparent, denn im Organisationsablauf der Füllungslegung gibt es streng genommen keine Unterschiede zwischen PKV und GKV.
Eigenanteil ändert sich nicht
Gesetzlich Versicherte tragen bei der Berechnung mit niedrigerem Faktor plus Begleitleistungen einen etwas geringeren Eigenanteil bei der Füllungsposition, zahlen dafür einen Teil der Begleitleistungen selbst. In der Summe bleibt ihr Eigenanteil im Vergleich zur Berechnung mit dem hohen Faktor gleich.
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