Impfen gegen Grippe, Corona und FSME: Was jetzt wichtig ist
Jetzt Impfstoff für die Grippeimpfung im Herbst bestellen
Arztpraxen sollten jetzt damit beginnen, für die Grippe-Impfung im Herbst vorzuplanen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weist darauf hin, dass die Grippe-Impfstoffe bis spätestens 1. April bestellt sein sollten. Sonst bestünde das Risiko, dass die Praxen nicht rechtzeitig genug Vakzine zu Beginn der Grippesaison 2022/2023 zur Verfügung hätten.
Dabei können Arztpraxen zwischen 2 Impfstoffklassen wählen. Seit der vergangenen Saison 2021/2022 erstatten die Krankenkassen neben den herkömmlichen Impfstoffen gegen die 4 üblichsten Grippevirus-Stämme auch den hochdosierten Grippeimpfstoff Efluelda®. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diesen Hochdosis-Impfstoff für Personen, die älter als 60 Jahre alt sind.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass über 60-Jährige Anspruch auf einen Hochdosis-Influenza-Impfstoff haben und verlängerte nun diese Sonderregel um ein weiteres Jahr. Grund dafür ist, dass dieser Impfstoff eine leicht, aber signifikant erhöhte Wirksamkeit bei älteren Personen hat. Die STIKO betont, dass damit eine relevante Zahl an Influenza-Fällen und schweren Verläufen zusätzlich verhindert werden kann.
Der hochdosierte Impfstoff enthält die vierfache Menge an Antigenen im Vergleich zu herkömmlichen Grippe-Impfstoffen, ist aber auch deutlich teurer. Trotzdem gilt die Verimpfung von Efluelda® als wirtschaftlicher, da das Immunsystem älterer Menschen auf diesen Impfstoff besser anspricht und damit eine stärkere Schutzwirkung eintritt.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona startet Mitte März
Bis zum 15. März müssen alle Beschäftigten im Gesundheitswesen ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin einen Nachweis darüber vorlegen, ob sie vollständig geimpft sind (das heißt: 2-mal geimpft), ob sie genesen sind oder ob sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Der Arbeitgeber ist nach dem aktuellen Impfschutzgesetz berechtigt, bei Fehlen eines Nachweises das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
Die Gesundheitsämter können die vorgelegten Fälle untersuchen und die Mitarbeitenden auffordern, einen entsprechenden Nachweis einzureichen. Gesundheitsämter müssen den Arbeitgeber im Vorfeld nicht über die Überprüfung informieren.
Beschäftigten in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen drohen unter anderem Geldbußen bis zu 2.500 Euro. Auch Arbeitgeber, die ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die Regelung wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. So hat zum Beispiel Bayern angekündigt, den Einrichtungen mehr Zeit zu lassen, um die Gesundheitsämter zu informieren aus Sorge, dass sich der Fachkräftemangel verstärken könnte, wenn zu viele ungeimpfte Mitarbeiter aus dem Beruf aussteigen.
Moderna für Kinder ab 6 Jahren zugelassen
Am 2. März 2022 hat die EU-Kommission zugestimmt, den Impfstoff von Moderna (Spikevax) auch an Kinder ab 6 Jahren zu verimpfen. Bereits am 24. Februar 2022 hatte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die Zulassung von Spikevax auf diese Altersgruppe ausgeweitet.
Kinder bekommen eine niedrigere Dosis, deren Wirkung aber mit der höheren Dosis für Jugendliche und Erwachsene vergleichbar ist. Die EMA war aufgrund von neueren Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass der Nutzen des Moderna-Impfstoffes auch bei Kindern die Risiken durch die Impfung überwiegt. Die STIKO empfiehlt eine Impfung bislang aber nur für Kinder mit Vorerkrankungen oder aus dem Umfeld von besonders gefährdeten Personen. Das RKI informiert über die Covid-19-Impfung bei Kindern auf diesem Faktenblatt.
Kaum Nachfrage nach Nuvaxovid
Der seit ca. einer Woche verfügbare Corona-Impfstoff Nuvaxovid wird kaum nachgefragt. Nach Daten des RKI sind bislang ca. 13.200 Dosen des Impfstoffs der Firma Novavax verabreicht worden. Deswegen haben bereits einige Bundesländer die Regelung aufgehoben, Nuvaxovid nur an Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen abzugeben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach führt die Zurückhaltung auch darauf zurück, dass in den Sozialen Medien Falschinformationen über den Impfstoff kursieren. Die Stiftung Gesundheitswissen veröffentlichte auf ihrer Website einen Studiencheck zu diesem Proteinimpfstoff, um darüber aufzuklären, wie gut der Impfstoff schützt, wie er wirkt und welche Nebenwirkungen auftreten können.
FSME-Impfung: Neue Risikogebiete ausgewiesen
Der durch Zecken übertragene Erreger der Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) breitet sich weiter nach Norden aus. Deshalb hat das RKI 6 neue FSME-Risikogebiete ausgewiesen. Dazu gehören Stadt- und Landkreise in Brandenburg, Nordrhein Westfalen und Sachsen.
Um einer FSME-Erkrankung vorzubeugen, empfiehlt die STIKO eine Impfung für alle, die sich in Risikogebieten aufhalten und mit Zecken in Kontakt kommen könnten. Da etwa 95 % der FSME-Fälle zwischen Mai und November auftreten, rät die STIKO zu einer Impfung möglichst vor Beginn der Zeckensaison. Durch milde Winter setzt diese Saison immer früher ein. Deshalb sollten Arztpraxen rechtzeitig mit der Impfstoffbestellung beginnen.
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