

Jetzt handeln: Faktor an steigende Punktwerte anpassen

Der nun einheitliche Punktwert für Zahnersatz ist erfreulich, problematisch sind dagegen die unterschiedlichen Punktwerte der verschiedenen GKVen. Die Aktualisierung kostet Zeit und erfordert Konzentration. Haben Sie die Punktwert-Hürde im Januar genommen, sollten Sie nun den Blick auf die GOZ werfen, vor allen Dingen auf die Lücke, die sich zwischen BEMA und GOZ auftut.
Steigende Punktwerte erhöhen den Abstand zur GOZ-Honorierung stetig. Mittlerweile erhalten Sie im BEMA deutlich mehr Honorar für vergleichbare Leistungen als in der GOZ. Seit 1988 steht die Vergütung der GOZ auf dem gleichen Punktwert.
Ohne jährliche Anpassung sackt das GOZ-Honorar weiter ab
Jedes Jahr ohne Anpassung in der GOZ lässt die Ungleichheit der Vergütung stärker steigen. Zahnersatz liefert einen guten Vergleichswert, denn hier ist der Punktwert der GKV bundesweit einheitlich. Bereits bei den Reparaturen ist die Diskrepanz zwischen GOZ und BEMA erschreckend hoch:
- 5250 benötigt Faktor 4,6 zur Vergütung der 100a
- 5260 benötigt Faktor 3,9 zur Vergütung der 100b
- 5270 benötigt Faktor 5,2 zur Vergütung der 100c
- 5280 benötigt Faktor 4,3 zur Vergütung der 100d
- 5290 benötigt Faktor 3,8 zur Vergütung der 100e
- 5300 benötigt Faktor 3,2 zur Vergütung der 100f
Für die Positionen 5250–5290 müssen Sie mit diesen Faktoren eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1+2 abschließen. Den großen Abstand zum BEMA können Sie mit begleitenden Chairsideleistungen nach § 9 nicht abfangen.
Tipp: Es lohnt sich, alle GOZ-Positionen, die Sie üblicherweise in Ihrer Praxis verwenden, unter die Lupe zu nehmen und Leistungsbeschreibung mit Vergütung dem BEMA gegenüberzustellen. Der Jahresanfang ist der optimale Zeitpunkt für die Angleichung der GOZ an die BEMA-Vergütung.
Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
JaBr/ES
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