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Kronenbefestigung GKV: GOZ 24a zusätzlich zur 2197?
Antwort unserer Expertin:
Das Material sollten Sie nicht separat berechnen, sondern in die Maßnahme nach § 9 BEB einkalkulieren. Neben Position 24a ist die 2197 zzgl. § 9 möglich und macht die Versorgung gleichartig. Die GOZ 2197 beschreibt den Aufwand an den Schmelzkontaktflächen (also im Mund). Die Maßnahme am Werkstück wird via § 9 BEB gesondert berechnet.
Thema Abrechnung
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