

| Magazin
Leserfrage: Brücke umarbeiten: FZ für Langzeitprovisorium?

Antwort unserer Expertin:
Sie haben eine definitive Brücke zum Langzeitprovisorium umgearbeitet. Einen Festzuschuss gibt es hierfür leider nicht. Das Umarbeiten können Sie mit einer zahntechnischen Leistung gem. § 9 GOZ berechnen, das Wiedereingliedern als analoge Position gemäß § 6 (1) „Eingliederung einer umgearbeiteten Brücke als Langzeitprovisorium“, zzgl. Begleitleistungen.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
Newsletter
Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News.