

Leserfrage: Bundeswehr und Prophylaxe: Muss der Kasernenzahnarzt den Auftrag geben?
Antwort unserer Expertin:
Wenn der Bundeswehrzahnarzt keine genaue Angabe macht und „nur“ ganz generell eine Behandlung anfordert, können Sie die Prophylaxe gemäß Richtlinie erbringen. Den Umfang der Leistung bestimmt in diesem Fall Ihre Praxis. Liegt eine explizite Anforderung für eine Prophylaxe vor, dann dürfen Sie die Behandlung natürlich auch durchführen. Nur wenn der Bundeswehrzahnarzt die Prophxlaxe ausdrücklich ausschließt, dürfen Sie die Behandlung nicht durchführen. Grundsätzlich gilt: Macht der Bundeswehrzahnarzt konkrete Angaben zum Umfang der Behandlung, müssen Sie sich an diese Begrenzungen halten.

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