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Leserfrage: Chairside-Leistungen bei Erweiterung OK?

Wir würden gern bei einem privat versicherten Patienten eine Erweiterung OK mit neuer Basis abrechnen. Sind hier auch Chairside-Leistungen abrechenbar? Wir haben die Prothese als FU-Löffel umgearbeitet. Dürfen wir zur 5260 die 5180 berechnen?

 

Antwort unserer Expertin:

Sie dürfen zur 5260 die 5180 mit einer Chairside-Leistung „Umarbeiten des ZE zum FU- Löffel“ berechnen. Hinzu kommen noch Chairside die Ausgangs- und Eingangsdesinfektion. Chairside-Leistungen sollten Sie nie aus den Augen verlieren. Zusätzlich dürfen Sie für die neue Basis die 5070 berechnen, sofern diese noch nicht vorhanden war. Wurde die Basis nur verlängert, entfällt die 5070.

Thema Abrechnung

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