| Magazin

Leserfrage: Extraktion nach Trep/Wk abrechenbar?

Dürfen wir bei einem Kassenpatienten die Extraktion abrechnen, nachdem wir eine Trep/Wk durchgeführt haben?

Antwort unserer Expertin:

Eine Extraktion nach Trep/Wk ist in der GKV nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich und zwar dann, wenn die Notwendigkeit der Extraktion nicht absehbar oder kontraindiziert war.

Unsere Beratungsbriefe

Immer aktuell informiert! Kompetent – auf den Punkt – schnell lesbar. Testen Sie 30 Tage kostenlos!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.