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Leserfrage: Extraktion nach Trep/Wk abrechenbar?

Dürfen wir bei einem Kassenpatienten die Extraktion abrechnen, nachdem wir eine Trep/Wk durchgeführt haben?

Antwort unserer Expertin:

Eine Extraktion nach Trep/Wk ist in der GKV nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich und zwar dann, wenn die Notwendigkeit der Extraktion nicht absehbar oder kontraindiziert war.

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