

| Magazin
Leserfrage: IP 5 Versiegelung: Müssen die Eltern einwilligen?

Antwort unserer Expertin:
Das sollten Sie ändern. Die Erziehungsberechtigten müssen in eine IP5 einwilligen. Liegt kein Einverständnis für die Versiegelung vor und entwickelt die Fissur unter der Versiegelung eine Karies, können die Erziehungsberechtigten Ihre Praxis auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.
Die Rechtsgrundlage dafür finden Sie in § 630d BGB (Patientenrechtegesetz).
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
Newsletter
Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News.