Leserfrage: Ist eine Wurzelstiftkappe GKV-Leistung?
Antwort unserer Expertin:
Eine Wurzelstiftkappe ist nicht immer eine GKV-Leistung. Ausschlaggebend ist der Restzahnbestand. Ich rate Ihnen dringend, den HKP genehmigen zu lassen, um vorab die Kostenfrage klären zu können. Fragen Sie vorher noch bei der KZV nach, ob die geplante Erweiterung überhaupt eine anerkannte Versorgung ist. Wichtig: Geben Sie den Restzahnbestand an.
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