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Leserfrage: Ist eine Wurzelstiftkappe GKV-Leistung?
Antwort unserer Expertin:
Eine Wurzelstiftkappe ist nicht immer eine GKV-Leistung. Ausschlaggebend ist der Restzahnbestand. Ich rate Ihnen dringend, den HKP genehmigen zu lassen, um vorab die Kostenfrage klären zu können. Fragen Sie vorher noch bei der KZV nach, ob die geplante Erweiterung überhaupt eine anerkannte Versorgung ist. Wichtig: Geben Sie den Restzahnbestand an.

Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
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