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Leserfrage: Klopftest abrechnen?

Bei einer privat versicherten Patientin haben wir neben der Vitalitätsprobe einen Klopftest an mehreren Zähnen durchgeführt. Wir vermuten pulpitische Beschwerden. Darf das berechnet werden?

Antwort unserer Expertin:

Ja, der Perkussionstest kann mit der GOÄ Ä 399 berechnet werden. Die Vitalitätsprobe kommt als GOZ 0070 zu den anderen Begleitleistungen hinzu.

Thema Abrechnung

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