Leserfrage: Konsil mit dem Kieferchirurgen: Wer rechnet ab?
Antwort unserer Expertin:
Sie und der Kieferchirurg rechnen diese Fälle folgendermaßen ab:
- ZA ruft MKG an: ZA -> MKG = 181a (ZA und MKG) + 602 (ZA)
- MKG ruft ZA an: ZA <- MKG = 181a (ZA und MKG) + 602 (MKG)
Der Anrufer darf zusätzlich die Telefonkosten berechnen.
Wichtig: Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass sich beide im Rahmen eines Konsils mit dem Patientenfall befasst haben. Eine Absprache über Terminabfolgen ist kein Konsil, es muss ein fachlicher Austausch erfolgen. Für solche Telefonate muss eine Schwiegepflichtsentbindung vorliegen.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Werden Sie Abrechnungsmanagerin!
Sie interessieren sich für Abrechnung, möchten Ihre Praxis mit Expertenwissen unterstützen und gleichzeitig Ihre eigene Karriere voranbringen? Dann melden Sie sich jetzt zu unserem Fernlehrgang an!
Kostenloser Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.