| Magazin

Leserfrage: Konsil mit dem Kieferchirurgen: Wer rechnet ab?

Wir sind unsicher, wie wir Konsile mit dem Kieferchirurgen abrechnen sollen. Es kam bei uns in letzter Zeit zu folgenden Situationen:

• Unsere Chefin (Zahnärztin) ruft wegen einer gemeinsamen Patientin den Kieferchirurgen an. Unsere Chefin ist die Überweiserin. Nach dem Telefonat werden von uns die Röntgenbilder der Patientin auf den Server des Chirurgen geladen.

• Ein Patient wird beim Kieferchirurgen behandelt und kommt zur Weiterbehandlung zu uns. Der Kieferchirurg ruft wegen dieses Patienten bei uns an.

Antwort unserer Expertin:

Sie und der Kieferchirurg rechnen diese Fälle folgendermaßen ab:

  • ZA ruft MKG an: ZA -> MKG = 181a (ZA und MKG) + 602 (ZA)
  • MKG ruft ZA an: ZA <- MKG = 181a (ZA und MKG) + 602 (MKG)
     

Der Anrufer darf zusätzlich die Telefonkosten berechnen.

Wichtig: Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass sich beide im Rahmen eines Konsils mit dem Patientenfall befasst haben. Eine Absprache über Terminabfolgen ist kein Konsil, es muss ein fachlicher Austausch erfolgen. Für solche Telefonate muss eine Schwiegepflichtsentbindung vorliegen.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

Newsletter

Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News.