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Leserfrage: Konsil mit dem Kieferchirurgen: Wer rechnet ab?
Antwort unserer Expertin:
Sie und der Kieferchirurg rechnen diese Fälle folgendermaßen ab:
- ZA ruft MKG an: ZA -> MKG = 181a (ZA und MKG) + 602 (ZA)
- MKG ruft ZA an: ZA <- MKG = 181a (ZA und MKG) + 602 (MKG)
Der Anrufer darf zusätzlich die Telefonkosten berechnen.
Wichtig: Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass sich beide im Rahmen eines Konsils mit dem Patientenfall befasst haben. Eine Absprache über Terminabfolgen ist kein Konsil, es muss ein fachlicher Austausch erfolgen. Für solche Telefonate muss eine Schwiegepflichtsentbindung vorliegen.
Thema Abrechnung
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