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Leserfrage: Notfall: Trep 1 zweimal abrechenbar?

Bei einer unserer Patientinnen wurde während des Notdienstes in einer anderen Praxis eine Trepanation berechnet. Wir haben bei der Patientin dann weiter trepaniert. Können wir nochmal eine Trep1 abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Die Trep1 darf nur bei vollständiger Leistung berechnet werden. Das Pulpencavum muss eröffnet werden. Eine „halbe“ Trp1 gibt es nicht. Berechnen zwei Praxen die Trep1 wird es kompliziert, denn im Falle eines Regresses muss eine von beiden die Trep1 zurückzahlen. In solchen Fällen wird genau auf die Dokumentation geachtet. Wer am schlüssigsten nachweisen kann, die Trep1 vollständig erbracht zu haben, darf sie auch abrechnen.

Das Gleiche gilt für die WK. Es gibt keine zwei WK am gleichen Wurzelkanal. Im Zweifel muss durch die Dokumentation oder ein Röntgenbild die Berechtigung zur Abrechnung bewiesen werden.

Seien Sie bei der Trep1 sehr vorsichtig, wenn Sie wissen, dass ein anderer Behandler sie bereits erbracht und berechnet hat. Sind Sie sicher, dass Trep1 oder WK nicht vollständig erfolgte, dann dokumentieren Sie dies sehr gut.

Als Behandler sollten Sie die Trep1 in der zweiten Sitzung berechnen, sofern sie vollständig erbracht wird. Schwierig ist die erste Sitzung, denn eine Dev kommt nicht infrage – also Dev oder Trep1.

Thema Abrechnung

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