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Leserfrage: PAR-Plan: buc/pal weicht von mes/dis ab. Was gilt?

Wir messen in unserer Praxis die PAR-Werte nach wie vor buccal und lingual/palatinal und nehmen diese Werte auch in den PAR-Plan auf. Was gilt, wenn diese Messwerte von den mesialapproximal und distalapproximal gemessenen Werten abweichen? Beispiel: Der Zahn hat mesial/distal den Wert 2, buccal aber den Wert 4. Übernimmt die GKV in diesem Fall die PAR-Behandlung?

Antwort unserer Expertin:

Sie dürfen nach wie vor die buccalen sowie die lingual/palatinalen Werte erfassen. Für den PAR-Plan ist gemäß Richtlinie aber der mesiale/distale Wert ausschlaggebend. Für Ihr Beispiel gilt: Liegt der Wert mes/dis bei 2 und buc/pal bei 4, handelt es sich um eine private Leistung.

Die Richtlinie schreibt folgende Messwerte vor: Sondierungstiefen und Sondierungsblutung an mindestens zwei Stellen pro Zahn, eine davon mesioapproximal und eine davon distoapproximal. Liegt die Sondierungstiefe zwischen zwei Millimetermarkierungen, wird der Wert auf den nächsten ganzen Millimeter auf- oder abgerundet. Messwerte unter 0,5 mm sind abzurunden, Messwerte von 0,5 mm oder darüber sind aufzurunden.

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