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Leserfrage: PKV bemängelt Aufbaufüllungen nach normaler Füllung

Bei einem Privatpatienten haben wir 2019 Füllungen an den Frontzähnen berechnet und dieses Jahr dann Aufbaufüllungen, weil Kronen folgten. Die private Krankenversicherung des Patienten hat das bemängelt. Können wir die Aufbaufüllungen (GOZ 2180) analog mit der GOZ 2120a mit einem Faktor von 2,3 berechnen? Das Honorar beliefe sich dann auf 99,00 €?

Antwort unserer Expertin

Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktionen werden als Aufbaufüllung analog berechnet. Welche GOZ-Position und welchen Faktor Sie nutzen, bestimmen Sie selbst. Oft werden dafür Inlaypositionen genutzt. Die private KV dürfte das eigentlich nicht bemängeln, denn es kann durchaus vor der ZE-Versorgung eine normale Füllung berechnet werden, um die Reaktion des Zahnes abzuwarten.

Im Übrigen: Mitarbeiter der privaten KV sind nicht befugt, Behandlungsmaßnahmen anzuzweifeln. Sie sollten Ihrem Patienten dringend zum Widerspruch raten.

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