Leserfrage: PKV bemängelt Aufbaufüllungen nach normaler Füllung
Antwort unserer Expertin
Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktionen werden als Aufbaufüllung analog berechnet. Welche GOZ-Position und welchen Faktor Sie nutzen, bestimmen Sie selbst. Oft werden dafür Inlaypositionen genutzt. Die private KV dürfte das eigentlich nicht bemängeln, denn es kann durchaus vor der ZE-Versorgung eine normale Füllung berechnet werden, um die Reaktion des Zahnes abzuwarten.
Im Übrigen: Mitarbeiter der privaten KV sind nicht befugt, Behandlungsmaßnahmen anzuzweifeln. Sie sollten Ihrem Patienten dringend zum Widerspruch raten.
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