

Leserfrage: Porto für KFO-, PAR- und KBR-Pläne berechnen?
Antwort unserer Expertin:
Beim Versand von PAR- und KFO-Plänen dürfen Sie das Porto berechnen, da Ihre Praxis verpflichtet ist, den Antrag selbst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden (Anlage 5 § 1 Abs. 1 bzw. Anlage 4 § 1 Abs. 1 BMV- Z).
Es gibt hier regional unterschiedliche Auffassungen. Fragen Sie vor der ersten Abrechnung deshalb bei Ihrer KZV nach. Seien Sie allerdings vorsichtig beim Versand von KBR-Planungen. Viele KBR- Planungen müssen nicht mehr zu Genehmigung vorgelegt werden.

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