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Leserfrage: Porto für KFO-, PAR- und KBR-Pläne berechnen?

Wir berechnen für den Versand von Briefen, Befunden und Gutachten das Porto stets gemäß Ä70/75. Dürfen wir auch Porto berechnen, wenn wir KFO-, PA- und KB-Pläne berechnen?

Antwort unserer Expertin:

Beim Versand von PAR- und KFO-Plänen dürfen Sie das Porto berechnen, da Ihre Praxis verpflichtet ist, den Antrag selbst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden (Anlage 5 § 1 Abs. 1 bzw. Anlage 4 § 1 Abs. 1 BMV- Z). 

Es gibt hier regional unterschiedliche Auffassungen. Fragen Sie vor der ersten Abrechnung deshalb bei Ihrer KZV nach. Seien Sie allerdings vorsichtig beim Versand von KBR-Planungen. Viele KBR- Planungen müssen nicht mehr zu Genehmigung vorgelegt werden.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

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