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Leserfrage: Reparatur einer gleichartigen Brücke über BEMA abrechnen?

Wir haben eine gleichartige Brücke wiederbefestigt (zementiert). Wird dies über die GOZ mit Festzuschuss 6.8 abgerechnet, oder bleibt der gesamte Vorgang im BEMA?

Antwort unserer Expertin:

Die Versorgungsart der Eingliederung spielt im Reparaturfall keine Rolle. In der Richtlinie für Festzuschüsse, finden Sie folgende Protokollnotiz:

Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich.
Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach 6.0 bis 6.10 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.

Für Sie gilt: Sie haben eine Brücke gemäß BEMA einzementiert. Ob diese Brücke einmal gleichartig war oder nicht, spielt keine Rolle. Die Wiedereingliederung mittels Zementierung ist eine Regelversorgung und wird mit BEMA-Positionen abgerechnet.

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