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Leserfrage: Röntgenbild per E-Mail übermittelt – Was rechnen wir ab?

Ich habe einer Patientin per E-Mail die Auswertung ihres Röntgenbilds übermittelt, ohne das Ganze mit ihr am Telefon zu besprechen oder Therapievorschläge zu unterbreiten. Welche GOZ-Position kann ich dafür ansetzen?

Antwort unserer Expertin:

In einem solchen Fall greifen Sie auf die Ä 75 zurück und berechnen zzgl. Porto (natürlich kein Porto beim Versand per Mail).

Thema Abrechnung

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