Leserfrage: Wie ermitteln wir unsere Wirtschaftlichkeitsstunde?
Antwort unserer Expertin:
Die Wirtschaftlichkeitsstunde muss für jede Praxis individuell ermittelt werden. Die Berechnung sollte Ihre Steuerkanzlei durchführen, am besten jedes Jahr neu oder wenn sich etwas grundlegend verändert hat, z.B. Anschaffung neuer Behandlungsgeräte, Vergrößerung des Praxisteams etc. Mit der Wirtschaftlichkeitsstunde wird das Honorar ermittelt, welches bei Privatleistungen via GOZ/GOÄ Auswirkungen auf den Faktor hat.
Für GKV-Leistungen hat die Wirtschaftlichkeitsstunde keine Bedeutung. Hier können Sie nur über die Behandlungszeit Einfluss nehmen, da hier die Honorierung festgelegt ist.
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