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Leserfrage: Wie rechnen wir BEMA 181 ab?

Antwort unserer Expertin:
BEMA 181 betrifft das Konsil zwischen zwei liquidationsberechtigten Ärzten, egal welcher Fachrichtung.
- 181 a berechnen Sie bei fernmündlichen oder persönlichen Kontakten.
- 181 b berechnen Sie bei einem Videocall (Telefonkonsil). Voraussetzung ist, dass Sie die entsprechende Technik verwenden. Zusätzlich zur 181 b können Sie den Technikzuschlag (TZ) berechnen. Dieser ist auf 10-mal pro Quartal begrenzt.
Beispiele:
- Telefonat zwischen Zahnärztin und HNO-Arzt: beide rechnen 181a ab, der Anrufer zusätzlich die 602.
- Persönliche Beratung zwischen Zahnarzt und Kieferorthopädin (getrennte Praxen): beide rechnen 181a ab.
Videocall zwischen MKG und Zahnärztin: beide rechnen 181b, zusätzlich können beide einen Technikzuschlag berechnen (max. 10 x im Quartal).
Wir beraten Sie gerne
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Telefon: 089 45 22 80 90
E-Mail: info@pkv-institut.de
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