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Leserfrage: Wie rechnen wir BEMA 181 ab?

Wir wenden die BEMA 181 bisher selten an. Könnten sie mir Beispiele schildern mit beiden Positionen: 181a und 181b?

Antwort unserer Expertin:

BEMA 181 betrifft das Konsil zwischen zwei liquidationsberechtigten Ärzten, egal welcher Fachrichtung.

  • 181 a berechnen Sie bei fernmündlichen oder persönlichen Kontakten.
  • 181 b berechnen Sie bei einem Videocall (Telefonkonsil). Voraussetzung ist, dass Sie die entsprechende Technik verwenden. Zusätzlich zur 181 b können Sie den Technikzuschlag (TZ) berechnen. Dieser ist auf 10-mal pro Quartal begrenzt.
     

Beispiele:

  • Telefonat zwischen Zahnärztin und HNO-Arzt: beide rechnen 181a ab, der Anrufer zusätzlich die 602.
  • Persönliche Beratung zwischen Zahnarzt und Kieferorthopädin (getrennte Praxen): beide rechnen 181a ab.
     

Videocall zwischen MKG und Zahnärztin: beide rechnen 181b, zusätzlich können beide einen Technikzuschlag berechnen (max. 10 x im Quartal).

Wir beraten Sie gerne

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Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

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