| Magazin
Leserfrage: Wie rechnen wir BEMA 181 ab?
Antwort unserer Expertin:
BEMA 181 betrifft das Konsil zwischen zwei liquidationsberechtigten Ärzten, egal welcher Fachrichtung.
- 181 a berechnen Sie bei fernmündlichen oder persönlichen Kontakten.
- 181 b berechnen Sie bei einem Videocall (Telefonkonsil). Voraussetzung ist, dass Sie die entsprechende Technik verwenden. Zusätzlich zur 181 b können Sie den Technikzuschlag (TZ) berechnen. Dieser ist auf 10-mal pro Quartal begrenzt.
Beispiele:
- Telefonat zwischen Zahnärztin und HNO-Arzt: beide rechnen 181a ab, der Anrufer zusätzlich die 602.
- Persönliche Beratung zwischen Zahnarzt und Kieferorthopädin (getrennte Praxen): beide rechnen 181a ab.
Videocall zwischen MKG und Zahnärztin: beide rechnen 181b, zusätzlich können beide einen Technikzuschlag berechnen (max. 10 x im Quartal).
Thema Abrechnung
Machen Sie sich fit!
Bilden Sie sich weiter und werden Sie zertifizierte Abrechungsmanagerin.
Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.