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Leserfrage: Zeitdruck: Endo als GKV-Leistung?

Eine Patientin trägt eine insuffiziente Brücke 34–37. Sie kommt nur bei Schmerzen und lehnt notwendige Extraktionen ab. Wir haben sie schon häufiger auf die Erneuerung der Brücke hingewiesen. Im OK müssen Zähne extrahiert und der Zahnersatz erneuert werden. Nun benötigt 37 eine Endodontie und die Patientin hat Beschwerden. Sie fährt in drei Tagen zur Kur. Ist die Endo eine Leistung der GKV?

Antwort unserer Expertin:

Grundsätzlich ist nur die Extraktion von 37 lt. RiLi eine Leistung der GKV, die Endo dagegen nicht, da kein suffizienter ZE erhalten wird. Sie stehen aber wegen der Kur unter Zeitdruck und die Patientin lehnt die Extraktion vorerst ab. Gemäß SGB V sind Sie verpflichtet, eine Verschlimmerung zu verhindern. Das können Sie tun, indem Sie die Schmerzen ausschalten, bis die Extraktion oder die private Endodontie möglich ist. Je nach Vitalität käme die Trep1 oder die VitE mit Med infrage. 

Thema Abrechnung

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