| Magazin

Mehr Betreuung durch nicht-ärztliches Personal gewünscht

Das nicht-ärztliche Personal wie MFAs und ZFAs spielt eine wichtige Rolle in ärztlichen Praxen. Durch Fort- und Weiterbildungen können sie zusätzliche Aufgaben übernehmen. Dies scheint auch bei Patientinnen und Patienten gut anzukommen, wie nun eine Umfrage zeigt.

Laut der repräsentativen GKV-Versichertenbefragung unter 3.512 Versicherten hatten in 25 % der Fälle die Versicherten in der hausärztlichen Praxis ausschließlich Kontakt mit dem nicht-ärztlichen Personal. In den fachärztlichen Praxen ist der Kontaktanteil von 9 % auf 13 % gestiegen. Dabei geht es neben verwaltungstechnischen Aufgaben wie der Terminvergabe auch oft um medizinische Tätigkeiten wie Blutabnahmen oder Impfungen.

Entlastung für Ärztinnen und Ärzte

„Mehr Kompetenzen und eine stärkere Einbindung des nicht-ärztlichen Praxispersonals könnten Ärztinnen und Ärzte in der Sprechstunde entlasten“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband. Fast die Hälfte der befragten GKV-Versicherten sähe hier eine sinnvolle Veränderung im Praxisalltag. Hinsichtlich der demografischen Entwicklung sei es wichtig, zügig die Kompetenzen des nicht-ärztlichen Personals zu fördern und anzuerkennen. „Ebenso müssen die gesetzlichen Weichen gestellt werden, um entsprechend qualifizierten Berufsgruppen geeignete medizinische Aufgaben zu übertragen.“

Besonders ältere Versicherte, chronisch Kranke und Versicherte aus ländlichen Regionen können sich eine intensivere Betreuung durch nicht-ärztliche Praxismitarbeitende vorstellen. Das liegt vermutlich daran, dass gerade sie besonders stark unter dem zunehmenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten leiden. 

Weitere Ergebnisse der Umfrage:

44 % der Befragten halten eine umfangreiche Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten durch Pflegefachkräfte für sehr sinnvoll.

45 % halten es für sehr sinnvoll, dass Pflegefachkräfte eigenständig einen Teil der medizinischen Versorgung übernehmen.

 

Was darf nicht-ärztliches Personal?

Die „Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“ legt fest, welche Tätigkeiten in ärztlichen Praxen an nicht-ärztliches Personal übertragen werden darf. 

Um gesundheitliche Gefahren und Risiken für die Patientinnen und Patienten auszuschließen, sind u. a. folgende Leistungen ausgeschlossen:

  • Diagnose- und Indikationsstellung
  • Operative Eingriffe
  • Verschreibung von Arzneimitteln
  • Überwachung von Therapien
  • Beratung von Patientinnen und Patienten

Spezielle Zusatzqualifikationen können unter Umständen dazu befähigen, auch als nicht-ärztliches Praxismitglied einige dieser Aufgaben zu übernehmen oder zu assistieren.

Folgende Aufgaben können u. a. üblicherweise von Ärztin oder Arzt an das nicht-ärztliche Personal delegiert werden: 

  • Verwaltungsaufgaben wie Vorbereitung der Anamnese und Aufklärung
  • Labortätigkeiten wie Blutabnahme oder Blutzuckermessungen
  • Injektionen, z. B. bei Impfungen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Technische Durchführung von Untersuchungen, z. B. Magnetresonanztomographie (MRT)

Mindestvoraussetzung ist in den meisten Fällen eine abgeschlossene Ausbildung zur MFA. 

Wichtig: Die Gesamtverantwortung liegt immer beim delegierenden ärztlichen Personal. Diese Personen müssen auch immer die Qualifikation des ausführenden Personals überprüfen. 

MT

© 2025 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Werden Sie jetzt Abrechnungsmanager/-in...

…und unterstützen damit Ihre Praxis mit Expertenwissen, während Sie gleichzeitig Ihre eigene Karriere voranbringen!