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Mit Pulverinhalatoren die Klimabilanz bessern

Das deutsche Gesundheitswesen gehört mit rund 5 % zu den entscheidenden Treibern der CO2-Emissionen. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. (DEGAM) veröffentlichte jetzt eine neue Leitlinie zur Verordnung von inhalativen Arzneimitteln und möchte damit das Klimabewusstsein in der Hausarztpraxis stärken.

Die bei Asthma bronchiale und bei COPD in der hausärztlichen Versorgung eingesetzten inhalativen Arzneimittel verursachen die höchsten Emissionen. Die Wirkstoffe können als Dosieraerosol oder als Pulverinhalator verordnet werden. Letztere sind deutlich klimafreundlicher. Mit einer neuen S1-Leitlinie für die ärztliche Praxis will DEGAM die Verordnung von Pulverinhalatoren fördern und den CO2-Fußabdruck im Gesundheitswesen reduzieren.

Nach Daten des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung entfielen im Jahr 2020 48 % aller inhalativen Arzneimittel auf Dosieraerosole. Das vor allem in der akuten Behandlung eingesetzte, kurzwirksame Salbutamol hat einen Anteil von 46,3 % aller verordneten Dosieraerosole.

Als etablierte Alternativen zu den wegen der verwendeten Treibmittel klimaschädlichen Dosieraerosole gelten Inhalatoren, die den Wirkstoff in Pulverform beinhalten. Die neue Handlungsempfehlung „Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln“ ist die erste Leitlinie, die explizit die Bedeutung der Verschreibung einer Medikamentengruppe für den Klimawandel thematisiert: „Klimaschutz ist ein wichtiger Beitrag zur globalen Gesundheit. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft sind wir uns unserer Verantwortung bewusst. Mit dieser neuen Leitlinie möchten wir den Hausärztinnen und Hausärzten valide Informationen zur Verfügung stellen, damit sie in der Praxis eine klimabewusste Entscheidung treffen können“, erklärt Privatdozent Dr. Guido Schmiemann als federführender Autor der Leitlinie.

Bisher wurden inhalative Medikamente entsprechend ihrer Handhabung und der Atemtechnik ausgewählt. Kinder unter 5 Jahren sowie geriatrische Patientinnen und Patienten bekommen meist Dosieraerosole verordnet, da diese leichter einzuatmen sind. Alle anderen Patientengruppen kommen mit Pulverinhalatoren in der Regel gut zurecht und beeinflussen gleichzeitig die Klimabilanz positiv. Eine Studie kam zu dem Ergebnis, dass „die Umstellung auf die klimafreundlicheren Pulverinhalatoren zu einer substanziellen Verringerung des Treibhausgasausstoßes ohne Nachteile in Bezug auf die Asthmakontrolle führt“. Klinisch relevante Unterschiede zwischen beiden Darreichungsformen konnten auch in anderen Studien nicht gefunden werden.
 

Kennen Sie die Unterschiede zwischen Dosieraerosolen und Pulverinhalatoren?

InhalerDosierareosol (DA)Pulverinhalator (DPI)
AtmenAtemmanöver muss auf den Sprühstoß abgestimmt werden (entfällt bei atemzuggesteuerten Geräten)Applikation wird durch den Atemzug ausgelöst (automatische Abstimmung mit der Atmung)
Atemmusterlangsamer und tiefer Atemzugkräftiges Einatmen
Spacermöglichnicht möglich
Zählermanchmalfast immer
Klimaschaden durch Treibmittelsehr hochgering

Quelle: DEGAM
 

Auch wenn sich die Leitlinie zuerst an Hausärzte richtet, bietet sie Wissen für interessierte MFAs.

Ergänzend sei auf die Patienteninformationen der Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma hingewiesen. Videoanleitungen für jedes inhalative Arzneimittel sind bei der Atemwegsliga zu finden.

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