STIKO und Lauterbach verbessern Kommunikation
Nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Corona-Pandemie rät Karl Lauterbach, wie zuvor sein Vorgänger Jens Spahn, zu umfassenderen Impfmaßnahmen als die STIKO. Dabei war diese bisher eigentlich immer die Instanz, an der sich Mediziner und Wissenschaftler beim Thema Impfungen orientierten. Die Kommission besteht aus 12 bis 16 Mitgliedern, die diese Position ehrenamtlich bekleiden. Sie sind Experten aus der Wissenschaft und Forschung, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und der niedergelassenen Ärzteschaft. Das Bundesministerium für Gesundheit beruft die Mitglieder alle 3 Jahre neu. Das Gremium beschäftigt sich mit den Themen Infektionskrankheiten und Impfungen. Die Impfempfehlungen geben Orientierung im gesamten deutschen Gesundheitswesen. Darunter fallen auch die Krankenkassen, denn diese müssen alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bezahlen.
STIKO in der Kritik
In letzter Zeit wurde, besonders im Hinblick auf Corona, allerdings Kritik an der STIKO laut. Politik und Medien warfen ihr Schwerfälligkeit und unpassende Zurückhaltung vor, außerdem sei sie zu langsam und unflexibel in ihren Entscheidungen. So kam beispielsweise die offizielle Empfehlung der STIKO zur Corona-Impfung gesunder Kinder erst Wochen, nachdem bereits mit den Impfungen begonnen worden war. Die Diskussion um die vierte Impfung bewirkt nun, dass die einen an den Vorwürfen gegenüber der STIKO festhalten, andere unterstellen Lauterbach zu viel Aktionismus.
Gründung neuer Arbeitsgruppe
Widersprüchliche Empfehlungen von Regierung, Medizinern und der STIKO verunsichern die Bevölkerung, da alle Parteien nachvollziehbare Argumente nennen. Um die Kommunikation nach innen und außen zu verbessern, haben Karl Lauterbach und der STIKO-Vorsitzende Prof. Thomas Mertens sich jetzt darauf verständigt, eine Pandemie-Arbeitsgruppe (PAIKO-AG) innerhalb der STIKO einzurichten. Daran sollen auch externe Experten teilnehmen und beratend zur Seite stehen. Die Unabhängigkeit der STIKO bleibe dennoch gewahrt. Im Hinblick auf neue Impfkampagnen und die Zulassung neuer Impfstoffe sei diese Weiterentwicklung ein Gewinn bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie, so Lauterbach, und zudem ein wichtiger Beitrag für die öffentliche Gesundheit.
STIKO: COVID-19 und Impfen
Die STIKO überarbeitet ihre Empfehlung zur Corona-Impfung in regelmäßigen Abständen. Derzeit gilt die 20. Aktualisierung vom 24.05.2022, die Folgendes enthält:
- Gesunde Kinder zwischen 5 und 11 Jahren sollten eine Impfstoffdosis erhalten. Kindern mit Vorerkrankungen oder stark gefährdeten Menschen im nahen Umfeld wird zu 2 Impfungen sowie einer Auffrischungsimpfung geraten. Kinder, die bereits 2 Impfungen erhalten haben, sollen erstmal keine Auffrischung bekommen.
- Jugendliche ab 12 sollten nach der Grundimmunisierung mit 2 Impfungen auch eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bei gesunden Jugendlichen sollte der Abstand von der zweiten zur dritten Impfung möglichst 6 Monate betragen. Bei Vorerkrankten in dieser Altersklasse kann die Auffrischungsimpfung auch schon früher erfolgen.
- Gesunden Erwachsenen ab 18 Jahren rät die STIKO zu insgesamt 3 Impfungen gegen Corona. Dies gilt auch für Schwangere ab dem zweiten Trimenon.
- Die vierte Impfung sollen nur Menschen ab 70 Jahren erhalten. Außerdem Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Menschen ab fünf Jahren, die von einer Immunschwäche betroffen sind, und diejenigen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätig sind. Laut STIKO gibt es keine Datenlage, die für den Nutzen einer vierten Impfung für weitere Gruppen spricht.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Qualitätsmanagement
Werden Sie zur Qualitätsmanagementbeauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!