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Nach Meinung von Kinder- und Jugendärzten dürfen Kitas und Schulen keine Coronatests verlangen

Darf mein Sohn mit einer Schnupfen-Nase in die Kita? Kann die Schule ein Attest verlangen, wenn meine Tochter hustet? Gerade mit Beginn des neuen Schuljahres könnten Eltern beim Hausarzt anrufen und Ihnen diese Fragen stellen. Kinder- und Jugendärzte geben Antwort.

„Kranke Kinder oder Jugendliche in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder unklarem Hautausschlag gehören weder in die Kita noch in die Schule.“ So empfiehlt es die Deutsche Akademie für Kinder und Jugendmedizin e.V. Das heißt auch: Kinder mit einer laufenden Nase oder leichtem Husten dürfen Kindergarten oder Schule besuchen. Eltern können abwägen. Wenn sie z.B. dringend auf Kinderbetreuung angewiesen sind, dürfen sie ihr Kind in den Kindergarten schicken. Auch wenn sie fürchten, dass ihr Kind wegen einer leichten Erkältung in der Schule zu viel verpassen würde, steht der Unterrichtsteilnahme nichts im Wege.

Ärztliches Attest nur im Fall von SARS-CoV-2

Kinder sollen nur in zwei Fällen auf SARS-CoV-2 getestet werden. Entweder sie leiden unter starken Symptomen einer Infektion, für die keine klare Erklärung vorliegt, oder das örtliche Gesundheitsamt ordnet den Test an, um eine Infektionskette nachzuverfolgen. Bei milden Infektionen, die weniger als drei Tage dauern, muss den Kinder- und Jugendärzten zufolge nicht getestet werden.

Kindergärten und Schulen können also keineswegs von den Eltern verlangen, dass ein negativer Test auf SARS-CoV-2 vorgelegt wird. Ein ärztliches Attest ist nur erforderlich, wenn ein Kinder nach einer Covid-19-Erkrankung oder nach dem Kontakt mit einer SARS-CoV-2-positiven Person zurück in Kindergarten oder Schule gehen soll. Nur ein Arzt oder die Gesundheitsbehörde dürfen den Coronatest anordnen – Erzieherinnen und Lehrer nicht.

Komplette Kita- und Schulschließungen betrachten die Kinder- und Jugendärzte als letzten Schritt, nachdem es zu mehreren Infizierungen mit dem Coronavirus gekommen ist.

Virologen betrachten die Situation anders

Die Gesellschaft für Virologie (GfV) ist allerdings anderer Meinung als die Kinder- und Jugendärzte: „Schüler mit einer akuten Atemwegsinfektion sollten auch bei milden Symptomen labordiagnostisch abgeklärt werden, wenn dies möglich ist, weil sie als Anzeiger von Übertragungsherden (Clustern) eine unverzichtbare Rolle in der Früherkennung von Schulausbrüchen spielen. Bis zum Testergebnis sollten sie dem Schulbetrieb fernbleiben.“ In ihrer Stellungnahme empfehlen sie außerdem weniger Schüler pro Klassenraum, feste Kleingruppen und viel frische Luft, damit das Coronavirus sich nicht weiter ausbreitet.

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