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Neu ab 1. Oktober 2018: Erweiterte Gewebeuntersuchung im Mammographie-Screening

Bereits Ende 2017 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Dokumentation des Mammographie-Screenings um das Grading und die Bestimmung des Rezeptorstatus erweitert. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wurde inzwischen entsprechend angepasst. Zum 4. Quartal 2018 finden sich die neuen Leistungen erstmals auch im EBM; sie können von Pathologen abgerechnet werden.

Programmverantwortliche Ärzte können daher ab 01.10.2018 im Mammographie-Screening histopathologische Untersuchungen in vollem Umfang (Grading mittels Morphometrie sowie immunhistochemische Bestimmung des Estrogen- und Progesteron-Rezeptorstatus eines Materials) anfordern.

Dafür wurde eine neue Gebührenordnungsposition eingeführt.

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt, dem Beratungsbrief für die sichere und vollständige Abrechnung nach EBM und GOÄ.

Thema Abrechnung

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