| Magazin

Neue Abrechnungspositionen für die Probenentnahme beim Coronatest: Jetzt wird es heftig!

Zunächst sollte der kostenfreie „Bürgertest“ nach §4a der Coronatestverordnung (TestV) abgeschafft werden. Jetzt wurde eine kaum überschaubare Anzahl an Ausnahmesituationen definiert, zu deren Anlass weiter eine Kostenbefreiung oder eine Selbstbeteiligung erfolgt. Ersetzt wurde die bisherige Nr. 88310B durch eine Unzahl an Abrechnungspositionen.

© Vorschaubild: Shutterstock/billion photos

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.