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Neues Gesetz streicht Mittel für PAR-Therapie

Schock für die Zahnmedizin: Das GKV-Stabilisierungsgesetz entzieht der neu ausgerichteten PAR-Therapie die Mittel. Die Therapie war erst 2021 in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen worden. Damit scheint das Ende der präventionsorientierten PAR-Therapie besiegelt.

Die Verabschiedung des GKV-Stabilisierungsgesetzes sorgt für einen deutlichen Rückschritt in der PAR-Therapie. Wir werden mit einer Rücknahme der neuen BEMA-Positionen für die PAR-Strecke rechnen müssen.
 

Enorme Umstrukturierungen in den ZAP waren umsonst

Zahnarztpraxen hatten sich in den vergangenen Monaten intensiv auf die neue PAR-Behandlungsstrecke vorbereitet. Es wurden Struktur und Abfolge der neuen Leistungen für die Patientinnen und Patienten erarbeitet und die Organisation in der Praxis verändert, um eine Sicherstellung der langen UPT-Nachsorge zu gewähren. Doch jetzt werden die Mittel für die weitere Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht bewilligt und rund 30 Millionen anspruchsberechtigte Patienten und Patientinnen werden notwendiger Leistungen beraubt.
 

Budgetierung ist das Aus für präventionsorientierte Therapie

Das GKV-Stabilisierungsgesetz bringt eine neue Budgetierung zulasten der Zahnarztpraxen sowie eine strikte Leistungskürzung für Patientinnen und Patienten. Das Ergebnis ist ein empfindlicher Rückschritt für die präventionsorientierte Therapie. Schließlich kann eine parodontale Erkrankung die Ursache für eine ganze Reihe von gesundheitlichen Schäden sein, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Parodontitis erhöht außerdem das Risiko für schwere Corona-Verläufe.
 

Evaluierung für 2023 vorgesehen

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-RL) vom 17.12.2020 sah eine Evaluation vor, in der u.a. die Notwendigkeit der Verlängerungsoption nach § 13 Absatz 4 überprüft werden sollte. Dazu wird es nicht mehr kommen, denn Richtlinie und Behandlungsabfolgen, die eine Fülle von sinnvollen Nachsorgeangeboten einschlossen, wurden schlichtweg die Mittel gestrichen werden.

Stattdessen wird es im September 2023 eine Evaluierung der Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung geben. Eine Parodontitis-Behandlung für alle ist in weite Ferne gerückt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der KZBV zum GKV-Stabilisierungsgesetz vom 20.10.2022.

Thema Abrechnung

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