

Neues zur Corona-Warn-App
Sinn und Zweck des QR-Codes ist, dass das Verfahren beschleunigt wird und Menschen, die mit dem Infizierten Kontakt hatten, möglichst zeitnah über ihr Risiko, sich angesteckt zu haben, informiert werden.
Das neue Formular gibt es in der Ausführung 10C für Arztpraxen und OEGD für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Aufgeteilt sind beide Formulare in einen Teil mit Informationen für das Labor und einen Teil, den der Versicherte bekommt. Beide enthalten denselben QR-Code. Das Muster 10C wird das bisherige Muster 10 ersetzen.
Beachten Sie: Das Formular darf nicht kopiert werden. Denn der QR-Code darf nur einmalig verwendet werden.
Ihre KV wird Sie darüber informieren, ab wann Sie die neuen Formulare beziehen können. Zeitgleich ist es dann auch in Ihrem PVS abrufbar. Bis dahin verwenden Sie weiterhin das Muster 10.
Klarstellung zur GOP 02402
Die im Zuge der Corona-Warn-App neu eingeführte GOP 02402 ist auch abrechenbar, wenn ein Patient nach der Meldung „Erhöhtes Risiko“ nicht getestet wird, aber ein Gespräch dazu mit dem Arzt stattgefunden hat. Das heißt: Die GOP 02402 kann für den Abstrich und/oder das Gespräch abgerechnet werden. Die Leistung ist mit 10 Euro bewertet und wird extrabudgetär, zuzüglich zur Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale, vergütet.

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