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Nutzen Sie als Kontrollinstrument die Qualitätsbeurteilungsrichtlinie

Tiefe Defekte und umfassende konservierende Maßnahmen dürfen gemäß Richtlinie zulasten der GKV durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Zahn sich nach kritischer Prüfung als erhaltungswürdig erweist. Die neue Qualitätsbeurteilungsrichtlinie ist ein verlässliches Kontrollinstrument, das Ihnen für Ihre Dokumentation Sicherheit gibt.

Ein Zahnerhalt muss immer indikationsgerecht durchgeführt werden. Für den Behandler bedeutet dies:

  • Strenge Kontrolle
  • Strenge Indikationsstellung
  • Strenge Beurteilung der Prognose des Zahnes


Zukünftig werden Stichproben anhand Ihrer eingereichten Abrechnungen durchgeführt. Beurteilen und dokumentieren Sie den betreffenden Zahn deshalb kritisch und nachvollziehbar. Nur so können Sie vermeiden, dass bei einer Prüfung die cP/P als Regress abgewickelt wird.

Diese 6 Aspekte sind ein Muss in Ihrer cP/P-Dokumentation

Gute Dokumentation schützt Sie vor Regress. Jede Ihrer cP/P-Behandlungen muss die folgenden sechs Aspekte beinhalten bzw. Antworten auf die folgenden Fragen liefern. Nur so sind Sie sicher vor dem cP/P-Regress:


1. Beurteilung des Zahns

  • Ist mit Blick auf bestehende Vorleistungen und den Zustand des Zahns eine weiterführende Therapie mit konservierenden Behandlungsmaßnahmen unter strenger Indikation angezeigt?
  • Erfolgten bereits Vorleistungen?
  • Welche Vorleistungen wurden wann erbracht?
  • War bei einer früheren Behandlung die Prognose bereits ungünstig?


2. Dokumentation der Anamnese

  • Warum muss der Zahn mittels cP/P behandelt werden?
  • Welcher der folgenden Gründe ist ausschlaggebend für die Therapiemaßnahme?
    • Karies
    • Insuffiziente Füllungen, Kronen o. Ä.
    • Schmerzen
    • Auffälligkeiten im Röntgenbild
    • Trauma
    • Fraktur
    • Sonstiges

 

3. Dokumentation der Sensibilität

Wie erfolgte die Vitalitätsprobe und mit welchem Ergebnis?


4. Dokumentation der Erhaltungsfähigkeit

  • Ist der Zahn im Sinne der Richtlinie erhaltungsfähig und erhaltungswürdig?
  • Kann der Zahn mit den Maßgaben des Wirtschaftlichkeitsgebots (ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig) erhalten werden?
  • Arbeitet der Patient mit (Mundhygiene, Termintreue, Behandlungswille)?
  • Gibt es diagnostische Erhebungen zur Erhaltungsfähigkeit des Zahnes (Taschentiefen, Lockerungsgrad, Perkussionstest und Vorbehandlungen)?


5. Dokumentation der Folgeleistungen

  • Welche Folgeleistungen wurden notwendig?
  • In welchem zeitlichen Zusammenhang stehen diese?
  • Waren endodontische Folgeleistungen schon absehbar?
  • Bestand schon eine Indikation zur Extraktion?


6. Dokumentation der Kontrolle

Gemäß Richtlinie müssen Sie in einem angemessenen Zeitraum die Kontrolle der erbrachten Leistung dokumentieren.

  • Blieb der Zahn vital und war die Maßnahme erfolgreich?
  • Ist der Zahn nicht mehr vital: Welche Konsequenzen werden gezogen?

 

Die Qualitätsprüfung soll sicherstellen, dass nicht erhaltungsfähige Zähne oder Zähne mit ungünstiger Prognose nicht in die Leistungspflicht der GKV fallen. Im Zweifel ist für die Behandlung zum Zahnerhalt eine private Vereinbarung nötig.

Risiko Zahnerhalt

Grundsätzlich gilt: Halten Sie die Zahl der Erhaltungsversuche so niedrig wie möglich. Therapien an Zähnen mit fragwürdiger Prognose sind keine Leistung der GKV.

Achtung!

Wird der Zahn nach cP/P extrahiert, müssen Sie den Grund dafür dokumentieren. Dokumentieren Sie auch, ob die Extraktion schon zum Zeitpunkt der cP/P absehbar war.

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Printausgabe von ZFA exklusiv.

Thema Abrechnung

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