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PAR in der GOZ: Leitlinie der BZÄK eröffnet neue Chancen für die Abrechnung

Die BZÄK hat Leitlinien für die PAR-Abrechnung in der GOZ aufgestellt. Basis dafür ist die neue PAR-Strecke im BEMA. Eines ist klar: Die analoge Berechnung wird wichtiger werden. Was bedeutet das für Ihre Abrechnung und Ihre Patienten?

Viele Positionen der PAR-Strecke des BEMA können nach Auffassung der BZÄK nicht den bekannten GOZ-Positionen zugeordnet werden. Sie gelten deshalb als analoge Positionen. Diese fachliche Bewertung zeigt, wie groß die Lücken in der seit 2012 gültigen GOZ sind.
 

PAR-Leitlinie der BZÄK im Überblick

Die BZÄK macht spannende Vorschläge, wie Sie die PAR-Strecke des BEMA als Grundlage für Ihre Abrechnung in der GOZ nutzen können. Hier ein kurzer Überblick:

BEMA PositionAuffassung der BZÄK
04/PSIAufgrund des Formblattes kann zur GOZ 4005 die Ä 70 berechnet werden.
4Analoge Abrechnung, sofern Sie das neue Klassifikationsschema anwenden.
ATGAnaloge Abrechnung: spezifische fachbezogene Beratungsleistung mit komplexen Themeninhalten
MHUAnaloge Berechnung, da sich nur wenige Bestandteile von verschiedenen GOZ-Positionen abbilden lassen. Die Leistung nach BEMA ATG ist somit eine selbstständige, nicht in der GOZ enthaltene Leistung.
AIT a/bAnaloge Berechnung, die BEMA AIT a/b ist in der Leistungsbeschreibung nicht identisch mit GOZ 4070/4075 + 4090/4100.
BEV a/bAnaloge Berechnung, denn die BEV a/b übersteigt inhaltlich die Vorgaben der GOZ 4000.
CPT a/bGOZ 400/4100
UPT a/bAnaloge Leistung
UPT cGOZ 1040, auch wenn die Leistungsbeschreibung nicht als völlig identisch angesehen wird.
UPT dGOZ 4005 bzw. ggf. analoge Leistung, wenn die 4005 in ihrer Begrenzung überschritten wurde.
111*GOZ 4150/4060 nach Abrechnungsbestimmung
108*GOZ 8100
*Achtung: In der GKV/BEMA wird je Sitzung berechnet, in der GOZ zahnbezogen.

 

Analoge Positionen nutzen, aber Probleme einkalkulieren!

Die analoge Berechnung erlaubt Ihnen eine eigens kalkulierte und wirtschaftliche Honorierung, was mit der derzeitigen GOZ kaum noch möglich ist, ohne den Faktor zu steigern. Es spricht deshalb vieles dafür, die analoge Empfehlung der BZÄK zur PAR-Behandlung umzusetzen. Nur so können Sie die Grenzen der GOZ aufzeigen und die Honorarlücke im Vergleich zum BEMA schließen.

Von der BZÄK ausgearbeitete fachliche Bewertungen und Gegenüberstellungen werden von den Erstattern nur selten akzeptiert. Sie müssen deshalb mit Rückfragen und in der Folge mit Beschwerden Ihrer Patienten rechnen.

Bei Erstattungsproblemen haben Ihre Patienten folgende Möglichkeiten:

  • Widerspruch mit Bezug auf die Stellungnahme der BZÄK,
  • Bitte um eine Stellungnahme des Vorgesetzten des betreffenden Sachbearbeiters beim Erstatter,
  • Einschalten des Ombudsmanns
  • Klage.


Überlegen Sie, ob Sie die vorgeschlagenen Abrechnungswege durchsetzen wollen. Es besteht das Risiko, dass die Erstatter diese Abrechnung blockieren und gerichtliche Auseinandersetzungen entweder die Auffassung der BZÄK bestätigen oder ablehnen. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, dass die analogen Leistungen in das Beratungsforum aufgenommen werden.
 

Dringend zu empfehlen: Kostenvoranschlag

Entscheiden Sie sich für die neuen analogen Positionen bei der PAR-Behandlung, sollten Sie Ihren Patienten einen Kostenvoranschlag anbieten. So kann vorab die Kostenübernahme mit der Versicherung geklärt werden.
 

Thema Abrechnung

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