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Pssst!!! Serviceleistungen und die Schweigepflicht

In diesen Wochen bitten wieder viele Patientinnen und Patienten um den Stempel fürs Bonusheft. Seien Sie vorsichtig – beim Bonusheft und auch bei vielen anderen gut gemeinten Auskünften und Nachfragen verletzen Sie möglicherweise Ihre Schweigepflicht.

„Benötigt meine Frau noch einen Eintrag ins Bonusheft?“ „Hat meine Tochter schon einen Termin ausgemacht?“ Im Eifer des Praxisalltages sind diese Informationen schnell weitergegeben und können gehörig für Ärger sorgen, zu Recht! Sensibilisieren Sie Ihr Team für die Schweigepflicht. Manche Informationen dürfen nicht weitergegeben werden, auch wenn Sie schnell und gern helfen wollen.

Achtung am Telefon und am Empfang

Oftmals haben Sie ganze Familien in Ihrem Patientenstamm. Da könnte man eigentlich auch ohne viel Aufwand an den Termin einer Angehörigen erinnern. Seien Sie hier vorsichtig! Aussagen wie die folgenden sind nicht erlaubt, wenn Ihnen keine Einwilligung der betreffenden Person vorliegt:

  • Ihre Frau war dieses Jahr noch nicht bei uns, erinnern Sie sie bitte an die Vorsorgeuntersuchung
  • Deine Mutti muss noch zur Kontrolle kommen, sag bitte zu Hause Bescheid.
  • Möchten Sie die Reparatur für Ihren Mann gleich mitnehmen, dann braucht er nicht extra vorbeikommen.


Telefonate dürfen keinen Rückschluss auf die anrufende Person zulassen. Solange Patientinnen und Patienten mithören, sind Aussagen wie diese tabu:

  • Frau Strobel, ich soll Ihnen ausrichten, dass wir bei Ihnen drei Zähne ziehen müssen.
  • Herr Kupfer, Ihr Zahnersatz wird erst morgen fertig. Heute müssen Sie noch Suppe essen.
  • Herr Finzel, ich empfehle Ihnen einen Härtefallantrag. Dann sind Ihre Kosten möglicherweise geringer.


Achtung bei erwachsenen Kindern

Sie dürfen Eltern grundsätzlich keine Auskünfte über ihre erwachsenen Kinder geben, auch wenn diese für ihre Eltern immer noch „die Kleinen“ sind:

  • Sie dürfen Eltern nicht darum bitten, erwachsene Kinder an einen Termin zu erinnern.
  • Rechnungen werden nicht an die Eltern versendet – es sei denn die jungen Erwachsenen wollen es so.
  • Eltern werden nicht mehr über Befunde aufgeklärt.
  • Eltern dürfen nur noch bei ausdrücklicher Erlaubnis mit ins Behandlungszimmer.


Regeln fürs Konsil beachten

Konsile unter Ärzten sind nur möglich, wenn eine Schweigepflichtentbindung vorliegt. Ärzte dürfen sich nicht ohne Erlaubnis des Patienten über deren Befunde, Diagnosen und Medikamente sowie Therapien austauschen.

So sind Sie auf der sicheren Seite

  • Lassen Sie sich von Patientinnen und Patienten unterschreiben, dass Sie Familienangehörige und Partner/Partnerin informieren dürfen.
  • Wollen junge Erwachsene, dass Mama oder Papa sich kümmern, lassen Sie sich das schriftlich geben.
  • Besorgen Sie sich eine Schweigepflichtentbindung für Pflegepersonal im Heim für Auskünfte und Anordnungen (diese hat das Heim oft schon vorliegen).
  • Halten Sie die Schweigepflichtentbindungen für Konsile aktuell.

 

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