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PZR+: Nehmen Sie die Zungenhygiene ins Programm auf

Die Zunge kann wie ein Schwamm eine unglaubliche Anzahl von Keimen, Bakterien, Viren und Pilzen beherbergen und die Mundflora ungünstig beeinflussen. Daran ändert auch eine optimale Zahnreinigung nichts. Symptome einer „vollbesetzten“ Zunge sind oft schlechter Geschmack und Mundgeruch. Hier kann Ihre Praxis unterstützen: Bieten Sie Ihren Patientinnen und Patienten eine Prophylaxe+ an: PZR + Zungenreinigung.

Unsere Patientinnen und Patienten sind vertraut mit den routinierten Abläufen der PZR:

  • Entfernen supragingivaler/gingivaler Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen,
  • Reinigung Zahnzwischenräume, 
  • Entfernen Biofilm, 
  • Oberflächenpolitur, 
  • ggf. geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.

Ergänzt und gesondert berechnet werden u. U. noch 

  • Erhebung des PSI/SBI (4005), 
  • Mundhygienestatus (1000), 
  • Motivation zur Mundhygiene/Erörterung der Defizite (1010), 
  • Politur von Füllungen (2130), 
  • Spülungen (4020), 
  • subgingivale Applikation am Zahn/Implantat (4025 + Materialkosten bzw. § 6 (1) GOZ analog), 
  • Oberflächenanästhesie (0080), 
  • Behandlung empfindlicher Zahnflächen (2010).

So erweitern Sie Ihre PZR um die Zungenhygiene

Die Zunge ist ein großes Organ der Mundhöhle und sollte deshalb in die Hygiene-/Prophylaxesitzung einbezogen werden. Schließlich kann bei Personen, die über unangenehmen Geschmack und Mundgeruch klagen, die Bakteriendichte bis zu 25 % höher sein als normal. Die Zungenreinigung ist gerade bei vulnerablen Patientinnen und Patienten wichtig, denn diese Keimbelastung kann gefährlich sein.

Etablieren Sie die Prophylaxesitzung inkl. Zungenhygiene in Ihrer Praxis und heben Sie sich so von anderen Praxen ab. So gehen Sie vor:

  1. Besprechen Sie im Team die Erweiterung Ihres Prophylaxekonzeptes, z. B. Reinigung von Zunge, Wangenschleimhaut und/oder herausnehmbarem Zahnersatz. 
  2. Überlegen Sie sich Argumente, die Ihre Patientinnen und Patienten überzeugen.
  3. Lassen Sie sich Zungenreinigungssauger sowie ergänzende Pflegeprodukte zeigen und ggf. Proben liefern.
  4. Üben Sie die Umsetzung – eine sensible Zungenreinigung ist nicht einfach. 
  5. Kalkulieren Sie den Preis für die Zungenhygiene.
  6. Nehmen Sie die Zungenhygiene in Ihre Außendarstellung auf.
  7. Achten Sie bei Ihren Patientinnen und Patienten auf schlechten Atem/Mundgeruch und sprechen Sie sie darauf an. Erfragen Sie diese Sachverhalte auch in einem Prophylaxe-Anamnese-Bogen und bieten Sie dann aktiv Ihre Unterstützung an. 

Wichtig: Viele sprechen nicht gerne über dieses Thema und öffnen sich erst, wenn der Leidensdruck hoch ist. Gehen Sie deshalb einfühlsam und professionell mit dem Thema um. 

So kalkulieren Sie die Zungenhygiene

Eine Zungenreinigung ist nicht mit der GOZ 1040 abgedeckt. Sie haben 2 Möglichkeiten für die Berechnung:

  1. Zusätzliche analoge Position nach § 6 (1) GOZ

Beispiel: gewünschtes Honorar zwischen 5 und 10,00 € (je nach Aufwand):

  • 1030a Reinigung und Desinfektion der Zunge, je Sitzung gem. § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ 1030 /Lokale Anwendung von Medikamenten).
  • Passen Sie den Faktor zwischen 1,0 (5,06 €) und 2,3 (11,64 €) ohne Begründung je nach Aufwand an.
  1. Faktor der GOZ 1040 insgesamt erhöhen und Zungenreinigung als besonderen Umstand in der Begründung ausweisen.

Beispiel: Besondere Umstände und zusätzlicher Zeitaufwand wegen zusätzlicher Reinigung und Desinfektion der Zunge zur Keimreduktion.

JaBr/ES

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