SARS-CoV-2-Tests: RKI ändert seine Strategie
In der vergangenen Woche gab es laut Interessenverband der akkreditierten medizinischen Labore in Deutschland (ALM) 1,44 Millionen Tests. Anfang dieser Woche jedoch hatte sich ein Rückstau von 100.000 Abstrichen gebildet, bei denen noch kein Ergebnis vorlag. Das Gefährliche daran: Personen, die das Virus tragen, erfahren nicht rechtzeitig von ihrer Infektion und stecken möglicherweise andere Menschen an.
Keine Symptome und keine Risikogruppe? Kein Test!
Um die Labore zu entlasten, hat das RKI die Testkriterien für die Nationale Teststrategie geändert. Personen mit wenigen Symptomen (oligosymptomatisch) oder gar keinen Symptomen (asymptomatisch), die keinen Bezug zu Risikogruppen haben und nicht im Gesundheitswesen arbeiten, sollen nicht mehr getestet werden.
Die neuen Testkriterien
Rufen Patienten in Ihrer Praxis an und fragen nach einem PCR-Test, gelten andere Kriterien als bisher. Zum Test können nur Personen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Schwere respiratorische Symptomatik
- Akute Störung des Geruchs- und Geschmackssinns
- Symptome und Kontakt mit bestätigtem COVID-19-Fall
- Verschlechterung des klinischen Bildes bei anhaltenden respiratorischen Symptomen
- Akute respiratorische Symptome und Risikogruppe
- oder Gesundheitspersonal
- oder mögliche Exposition beispielsweise bei Veranstaltungen
- oder Kontakt zu Personen mit akuten respiratorischen Symptomen UND 7-Tages-Inzidenz >35
- oder retrospektiv (rückblickend)
- oder prospektiv Expositionssetting (vorausblickende Risikoabschätzung)
In Herbst und Winter steigt die Zahl der grippalen Infekte. Würden alle diese Patienten auf SARS-CoV-2 getestet, liege der Bedarf bei bis zu 5 Millionen Tests pro Woche. Aber: Als MFA können Sie sich weiterhin testen lassen – gemäß dem Testkonzept Ihrer eigenen Praxis.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Praxismanagerin in der Arztpraxis
Werden Sie zur Praxismanagerin und bringen Sie Ihre Arztpraxis auf Erfolgskurs – flexibel neben dem Beruf!