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Seit 01.07.2025: Bei der PAR hat sich was geändert

Achten Sie ab sofort auf Folgendes:
- Die neue Regelung der UPT gilt seit 01.07. für alle Patientinnen und Patienten. Es gibt keine Übergangsregelung. Sie gelten auch für Patientinnen und Patienten, die sich bereits in einer UPT befinden.
- Die maximale Anzahl an UPT hängt vom Grad ab:
- Grad A: 1-mal
- Grad B: 4-mal
- Grad C: 6-mal
- Es gilt nur noch der Mindestabstand in Monaten:
- Grad A: 10 Monate
- Grad B: 5 Monate
- Grad C: 3 Monate
- Die UPT d greift nur noch bei Grad B und Grad C mit folgender Maßgabe:
- Grad B: 2-mal mit Abstand von 5 Monaten ab der 2. UPT
- Grad C: 4-mal mit Abstand von 3 Monaten ab der 2. UPT
- Die Abstände bei der UPT g lauten:
- Grad A: 1-mal mit Abstand von 10 Monaten zur 1. UPT
- Grad B: 1-mal mit Abstand von 5 Monaten zur letzten UPT d (3. oder 4. UPT)
- Grad C: 1-mal mit Abstand von 3 Monaten zur letzten UPT d (3., 4. oder 6. UPT)
Vorsicht bei BEMA-Kombinationen
Folgende Kombinationen sind während einer PAR-Therapie ausgeschlossen:
- BEMA Ä1 ist nicht kombinierbar mit ATG, MHU, Bev, UPT b.
- BEMA PSI/04 ist für den Zeitraum der PAR-Strecke gesperrt.
- BEMA Mu/105 ist nicht mit AIT, CPT, UPT c kombinierbar.
Wichtig: Liegt eine andere Indikation vor (z. B. Aphte, Decubitus), ist die Kombination mit Begründung ggf. möglich. Sprechen Sie dies aber vorher mit Ihrer KZV ab. - Je nach Region ist auch die Berechnung der BEMA 107 während einer PAR-Strecke eingeschränkt.
Regelverstoß führt zum Regress
Eine Missachtung der Regelungen hat die Streichung zur Folge oder gar einen Regress der GKV, denn Ihre Daten werden nicht nur von der KZV, sondern auch von der GKV geprüft. Achten Sie auf regionale Unterschiede. Bei einer anderen Indikation mit Begründung kann die Berechnung von z. B. Mu/105 oder Ä1 ggf. möglich sein.
Alles, was Sie zur neuen PAR-Richtlinie seit 01.07.2025 wissen müssen, können Sie hier in voller Länge nachlesen.
JaBr/ES
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