>>>> Wie digital ist Ihre Praxis wirklich? Jetzt an Umfrage teilnehmen & iPad gewinnen!<<<<

| Magazin

So rechnen Sie Videosprechstunden nach der GOÄ ab

Nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte gibt es keine eigenständige Gebührenposition für Videosprechstunden. Die privatärztliche Abrechnung orientiert sich deshalb nicht an der Form des Arzt-Patienten-Kontakts (Präsenz vs. Video), sondern ausschließlich an der inhaltlich erbrachten ärztlichen Leistung.

Die GOÄ knüpft an die ärztliche Leistung an, nicht an den Ort oder das Medium der Leistungserbringung. Bereits in den Leistungslegenden klassischer Beratungsziffern ist ausdrücklich vorgesehen, dass man die Leistung auch mittels Fernsprecher erbringen kann. Die Videosprechstunde erfüllt diese Voraussetzung. Welche Voraussetzungen müssen überdies gegeben sein? Welche GOÄ-Ziffern bieten sich für die Abrechnung an? Und was ist mit Sonderfällen, wie etwa dem Umstand, dass eine privat versicherte Person im Ausland per Video beraten werden möchte?

 

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der Online-Ausgabe von ABRECHNUNG exakt. Dein Wissensabo vom 03.03.2026.

© 2026 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Mehr Sicherheit im Praxisalltag – mit Ihrem Wissensabo

Sie möchten up to date bleiben und im Praxisalltag souverän handeln? Mit MFA/ZFA. Dein Wissensabo lernen Sie flexibel – live, digital und gedruckt.