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Sonderregelung zum DMP

Während der Corona-Krise drohen Patienten mit ernsthaften chronischen oder akuten Erkrankungen in den Hintergrund zu geraten. Sie könnten zu den „stillen Opfern“ der Pandemie werden. Denn viele von ihnen trauen sich nicht mehr zum Arzt. Sie haben Angst, sich anzustecken. Das haben Sie in Ihrer Praxis sicher bereits erlebt.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und DMP-Dokumentationen werden ausgesetzt. So haben Sie die Möglichkeit, Termine nach hinten zu verschieben. Allerdings muss der behandelnde Arzt entscheiden, ob ein Termin abgesagt werden kann. Er wägt alle gesundheitlichen Risiken für den Patienten ab. Dokumentieren Sie, wer den Termin abgesagt hat, und machen Sie sich eine Notiz für den Recall.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 27. März in einer neuen Richtlinie beschlossen, dass die ärztliche Dokumentation von Untersuchungen bei DMP-Patienten für das erste bis dritte Quartal 2020 nicht erforderlich ist. Voraussetzung: Die Daten können nicht durch telemedizinischen Kontakt erhoben werden. Auch müssen DMP-Patienten im Jahr 2020 nicht an Schulungen teilnehmen, wenn es endemisch geboten ist – also Ansteckungsgefahr besteht. Diese Regelungen treten in Kraft, sofort nachdem sie im Bundesanzeiger veröffentlich worden sind. Das soll noch vor Ostern geschehen.

Ist ein Patient nicht in der Praxis anwesend, können DMP-Leistungen nicht abgerechnet werden. Sie können nicht in einer Telefon- und/oder Videosprechstunde erbracht werden.

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