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Sparmaßnahmen 2027: Puffern Sie die Kürzungen jetzt ab

Die bevorstehenden Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem betreffen auch Zahnarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten. Geplant ist eine Kürzung der Festzuschüsse. Bereiten Sie sich jetzt schon auf die neuen Regelungen vor.

Ihre Patientinnen und Patienten sind mit den bevorstehenden Kürzungen vermutlich nicht vertraut. Weshalb auch? Die wenigsten haben eine realistische Vorstellung vom Behandlungsbedarf. Umso wichtiger ist es, dass Sie intern überlegen, wie Sie die Kürzungen für und mit Ihren Patientinnen Patienten wirksam abpuffern können. Decken Sie nötigen Behandlungsbedarf jetzt auf, klären Sie darüber auf und versuchen Sie, die Behandlung noch in diesem Kalenderjahr durchzuführen.

Die Kürzung der Festzuschüsse hat erhebliche Auswirkungen auf den Eigenanteil Ihrer Patientinnen und Patienten:

  • Bonusstufen aktuell: 60 %, 70 %, 75 %
  • Bonusstufen geplant ab 2027: 50 %, 60 %, 65 %

Behandlungen jetzt strategisch planen

  1. Prüfen Sie Ihre personellen und zeitlichen Kapazitäten. Wie viele Zahnersatzversorgungen können Sie bis zum Jahresende und im Rahmen der 6-monatigen Gültigkeit eines genehmigten eHKP durchführen?
  2. Nutzen Sie die BEMA 01 in der zweiten Jahreshälfte, um Bedarf zu erkennen und klären Sie eingehend auf. Zögerliche Patientinnen und Patienten können Sie mit den Kürzungen vielleicht jetzt abholen.
  3. Planen Sie notwendige Vorbehandlungen nach Richtlinie ein, die für eine ZE-Planung erfüllt sein müssen.
  4. Achten Sie auf die Pflicht zur Gesamtplanung. Reichen Sie einen eHKP ein, muss alles geplant werden, ggf. in Therapieschritten. Der Patientenwunsch, nur das Dringlichste zu versorgen, kann nicht erfüllt werden.

 

Wichtig: Achten Sie auf die Rundbriefe der KZV. Dort erfahren Sie alles Wichtige im Zusammenhang mit den anstehenden Kürzungen. 

 

JaBr/ES

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