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Telefonische Krankschreibung nach massiver Kritik doch weiterhin möglich

Wie der Presse zu entnehmen ist, hat der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, heute mitgeteilt, dass Krankschreibungen wegen leichter Atemwegserkrankungen nun doch weiterhin auch telefonisch vorgenommen werden können.

Ärzte können Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege vorerst weiterhin per Telefon krankschreiben. Das Ausstellen einer AU nach telefonischer Anamnese ist danach für bis zu sieben Tage möglich, bei Bedarf kann diese um weitere sieben Tage verlängert werden.

Die Ausnahmeregelung gilt vorerst bis 4. Mai. Über eine erneute Verlängerung soll rechtzeitig vor Auslaufen der Regelung entschieden werden.

Alle Infos dazu auf der Seite der KBV.

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