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Seit heute können Patienten nicht mehr telefonisch krankgeschrieben werden

Am vergangenen Freitag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter Protest der Ärzteschaft die seit Anfang März geltende Ausnahmeregelung der telefonischen Krankschreibung zurückgenommen.

Das bedeutet für Sie, dass Patienten ab heute wieder in die Praxis kommen, wenn sie unter leichten Beschwerden der oberen Atemwege leiden und deshalb eine AU-Bescheinigung benötigen. Das gilt auch für Eltern, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen. AU-Bescheinigungen, die bis 19. April telefonisch ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig.

Neben dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen kritisierten den Beschluss auch der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach, die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml und der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbands (BHÄV) Dr. Markus Beier. Huml befürchtet, „dass nun auch COVID-19-Patienten wieder in den Arztpraxen erscheinen und dadurch andere Menschen anstecken. Das muss verhindert werden“, so die Deutsche Ärztezeitung.

Was halten Sie und Ihre Kolleginnen davon?

Aber auch unter MFAs ist die Rücknahme dieser Regelung höchst umstritten. Das PKV Institut hatte schon am vergangenen Freitag die Meldung auf Facebook gepostet und gefragt, wie die Einschätzung der MFAs lautet. Einhellige Meinung auch hier: viel zu früh und ohne die nötige Schutzausrüstung, die fast überall nach wie vor fehlt oder zumindest nur in geringer Menge vorhanden ist, eine echte Gefahr nicht nur für Patienten, sondern auch für MFAs und Ärzte. Lesen Sie dazu die Kommentare unserer Follower auf Facebook.

Den Beschluss des G-BA lesen Sie  hier.

Thema Abrechnung

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