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Umfassende Beratung ist keine Kulanzleistung!

Nein, das müssen Sie nicht.
Der Wunsch der Patientinnen und Patienten nach Beratung und Aufklärung ist nachvollziehbar. Ebenso nachvollziehbar ist Ihr Wunsch nach adäquater Bezahlung Ihrer Arbeitszeit. Beantworten Sie die berechtigten Fragen Ihrer Patientinnen und Patienten, darf das keine Kulanzleistung sein.
Wie viel Zeit verschenken Sie?
Beratungen werden erbracht, weil sie zur Behandlung gehören. Sie werden aber oft nicht ausreichend gewürdigt. Machen Sie den Versuch, und notieren Sie die Zeiten, die Sie mit Beratung und Aufklärung verbringen. Sie werden erstaunt sein, wie viele Stunden Sie „verschenken“, wenn Sie Beratung und Aufklärung nicht abrechnen. Die Kosten für eine zahnärztliche Minute liegt zwischen 5 und 8 €. Da kommt im Laufe einer Arbeitswoche einiges zusammen. Gehen Sie mit diesem Schatz sorgfältig um. Beratungen der GKV via Ä1 werden mit ca. 11 € vergütet – mit Blick auf den Minutenkostensatz erschreckend wenig.
Beratungszeit: Heben Sie den Schatz
Gehen Sie sorgfältig mit Ihrer Zeit um und berechnen Sie Beratungen für private Leistungen auch privat:
- Reduzieren Sie die Beratungen zur Sachleistung auf ein Minimum.
- Trennen Sie Beratungen der Sachleistung (BEMA) und mögliche private Leistungen.
- Vereinbaren Sie Beratungstermine als private Leistung, wenn es um eine private Leistung geht.
- Beraten Sie effektiv und kompakt:
- ärztliche Beratungen betreffen z. B. Diagnostik, Therapie, Prognose, Folgen der Unterlassung usw.
- Beratungen durch nichtärztliches Personal können z. B. Verträgserläuterungen, Vorgaben der GKV, Kosten und Kostenerstattung sein.
- Nachfragen und Verständnisfragen können sie ans nichtärztliche Personal delegieren.
Nutzen Sie die GOÄ für umfangreiche Beratungen
Intensive Beratungen über private Alternativleistungen sind private Leistungen, sobald Sie über Prognose, Therapieumfang und Kosten informieren. In die Aufklärung der GKV fallen lediglich die Benennung der Grenzen der Sachleistung und ein kurzer Hinweis auf mögliche private Alternativleistungen.
Für die Berechnung stehen Ihnen GOZ und GOÄ zur Verfügung. Gehen sie folgendermaßen vor:
- Weisen Sie auf die Grenzen der Sachleistung hin, bieten Sie private Alternativen an.
- Integrieren Sie ein Kompaktpaket, welches zunächst den Kostenplan und die umfassende private Beratung beinhaltet.
- Kalkulieren Sie den Zeitbedarf und passen Sie die Faktoren von Ä3/Ä34 und Ä5 an.
- Schließen Sie zusätzlich via GOÄ eine abweichende Honorarvereinbarung ab für besonders intensive Beratungstermine.
- Dieses Paket können Sie via BMV-Z vereinbaren, z. B. GOZ 0030, Ä3/Ä34, Ä5 + 0030/0040 für die nachfolgende geplante private Leistung, sofern ein Kostenplan erstellt werden soll.
- Vereinbaren Sie einen separaten privaten Beratungstermin (via Videocall möglich).
- Wird die Leistung gewünscht, können Sie die Folgeleistungen aus dem Kostenplan mittels BMV-Z vereinbaren.
Wünscht die Patientin oder der Patient bereits zum Beratungstermin einen detaillierten Kostenplan, dürfen Sie erneut die 0030/0040 für die geplanten Therapiemaßnahmen berechnen. Für eine pauschale Kostenangabe reicht die Benennung der voraussichtlichen Summe (orientieren Sie sich dabei an den gängigen Honorarvorstellungen). Die Verwaltung sollte erst einen Kostenplan erstellen, wenn die Therapie geklärt ist.
So berechnen Sie Ihr Beratungshonorar
Beispiel 1: Patient wünscht eine Beratung über eine umfassende CMD-Diagnostik.
- Erstellen des Vertrages nach BMV-Z über die Beratung und gemeinsame Auswertung eines OPG = 0030, Ä3 und Ä5.
- GOZ 0030 wird nach Vertragsunterzeichnung berechnet.
- Zum Beratungstermin werden GOÄ Ä3 und Ä 5 erbracht und berechnet.
- Bei der Beratung wird dem Patient ein ungefährer Honorarpreis inkl. Zahntechnik für eine FAL genannt.
Beispiel 2: Patientin wünscht eine Beratung über eine umfassende Kfo-Therapie im Rahmen einer funktionstherapeutischen Maßnahme. Es besteht die akute Gefahr einer erheblichen Verschlimmerung.
- Erstellen des Vertrages nach BMV-Z über die umfassende Beratung = 0030, Ä34.
- GOZ 0030 wird nach Vertragsunterzeichnung berechnet.
- Zum Beratungstermin wird die GOÄ Ä34 erbracht und berechnet.
- Der Patientin werden die Kosten für eine Anfangsdiagnostik genannt.
- Es erfolgt die weitere Vereinbarung via BMV-Z für eine umfassende Anfangsdiagnostik inkl. Auswertung und Therapieberatung, wieder mit der Berechnung einer Planerstellung.
- Im Rahmen der Anfangsdiagnostik und Auswertung wird final die vereinbarte Therapieform in einen Therapieplan nach GOZ/GOÄ als private Leistung vereinbart.
An Beispiel 2 wird deutlich, dass einige Therapieberatungen schrittweise erfolgen können. Diese können Sie je nach Aufwand erneut vereinbaren, denn hierfür kommt die GKV nicht auf.
JaBr/ES
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