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UPT c – PZR: Klar trennen und Zuzahlungen vereinbaren

Die UPT c ist keine PZR. Trotzdem werden im Rahmen der UPT c oft Leistungen erbracht, die einer PZR nach GOZ entsprechen. Was gehört zur UPT c und was zur PZR und für welche Leistungen sollten Sie unbedingt Zuzahlungen vereinbaren?

Patientinnen und Patienten mit Par-Therapiebedarf durchlaufen in verschiedenen Zyklen 2, 4 oder 6 Nachfolgemaßnahmen. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden zunächst die Mundhygiene kontrolliert und nach Bedarf Instruktionen für eine Verbesserung erteilt. UPT a und b beinhalten Erfassung und Unterweisung, keine Putzübungen. Die UPT c umfasst die Belags- und Biofilmentfernung an natürlichen Zähnen. Mit der UPT c fahren Sie ein kleines Programm:

  • supragingivale Reinigung von anhaftenden Biofilmen und Belägen,
  • gingivale Reinigung von anhaftenden Biofilmen und Belägen
  • an allen Zähnen. 
     

Mehr Leistungsinhalt bietet die UPT c nicht. 

Die PZR der GOZ ist deutlich umfangreicher:

  • Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge
  • auf Zahn-, oder Implantat- oder Brückenglied- und Wurzeloberflächen,
  • Reinigung der Zahnzwischenräume,
  • Entfernen des Biofilms,
  • Oberflächenpolitur,
  • geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.
     

Wichtig: Bei der UPT c gibt es keine Oberflächenpolitur, keine Fluoridierung, streng genommen auch keine Reinigung der Zahnzwischenräume. Ebenso sind Implantate und Brückenglieder von der UPT c ausgeschlossen. Halten Sie sich an diese Grenze, damit Ihre Patientinnen und Patienten deutlich den Unterschied zur hochwertigen PZR nach GOZ spüren.
 

Reinigung Zahnersatz gesondert abrechnen

Die UPT c schließt nicht die Reinigung von Implantaten, Brückengliedern und ggf. festsitzenden Verbindungselementen von Zahnersatz ein. Was also tun – „drumherum“ reinigen, Zahnersatz auf Kulanz reinigen oder die Kosten dafür separat vereinbaren? 

Wenn Sie sich darüber bisher keine Gedanken gemacht haben, dann sollten Sie das jetzt tun. Ansonsten verschenken Sie u. U. Honorar und verpulvern Ressourcen, die für neue Instrumente, Geräte, Lohnverhandlungen usw. fehlen.

Lassen Sie Ihre Patientinnen und Patienten zwischen 2 Optionen mit Zusatzoption wählen. So bleibt die Reinigung des Zahnersatzes auch für schmale Geldbeutel erschwinglich:

  • Option 1: 4050 für Implantate und Brückenglieder
  • Option 2: 1040 für Implantate und Brückenglieder
  • zusätzlich jeweils: 4025, 4020 für Spülungen, 2130 für Füllungen, 1020, 2000, § 6 (1) Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut
  • herausnehmbarer Zahnersatz: Reinigung und Politur mit § 6 (1)/§ 9
     

Wichtig: Wenn Sie trotzdem Leistungen verschenken möchten, dann sprechen Sie auch darüber. Ihre Patientinnen und Patienten müssen die Grenzen der GKV kennenlernen. 
 

So überzeugen Sie skeptische Patientinnen und Patienten

Gereinigte Zähne und saubere festsitzende Versorgungen erzeugen ein angenehmes Mundgefühl. Herausnehmbarer Zahnersatz bedarf einer ebenso sorgfältigen Reinigung, Belagsentfernung und professionellen Politur. Bleiben Patientinnen und Patienten trotzdem skeptisch hinsichtlich der professionellen Reinigung herausnehmbaren Zahnersatzes, kommen Sie Ihnen zu Beginn kulant entgegen. Bieten Sie die erste professionelle Zahnersatzreinigung zu einem günstigen Startpreis an und überzeugen Sie mit einem tollen Ergebnis. 

Und machen Sie deutlich: Gereinigte Zähne nach der UPT c, aber festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz mit Belag und Bakterienbesiedelung passen nicht zusammen.

 

JaBr/ES

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