

Wann haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine Krankenbeförderung?

Die Fahrtkostenerstattung können vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen und/oder eingeschränkter Mobilität geltend machen. Werden die Fahrtkosten übernommen, muss die Patientin oder der Patient einen Eigenanteil von 10 Prozent pro Fahrt beitragen, allerdings höchstens 10 Euro. Eine Zuzahlungsbefreiung ist unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei chronisch Kranken, möglich.
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