

Warum Sie jetzt auf Faktor 3,5+ umsteigen sollten

Die letzte Überarbeitung der GOZ im Jahr 2012 brachte keine Veränderung beim Punktwert. Er blieb beim Wert von 1988. Die nachgewiesene „Faktortreue“ der Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Faktor 2,3 war aus Sicht der Bundesregierung der Beweis dafür, dass eine Punktwertänderung noch nicht nötig sei. Dabei blieb unberücksichtigt, dass Labor- und Materialpreise zwischen 1988 und 2012 deutlich gestiegen waren.
Man kann also sagen, dass das Abrechnungsverhalten der Zahnarztpraxen eine Punktwertanpassung im Jahr 2012 vereitelte. So entwickelte sich über die Jahre eine Schieflage beim zahnärztlichen Honorar und eine völlig unzeitgemäße Vergütung. Es ist jetzt an der Zeit dagegen anzugehen.
Nächstes Problem: Materialberechnung
Faktor und Vergütung sind nicht die einzigen Probleme. Die GOZ schließt gemäß § 4 (3) die Material- und Praxiskosten ein. Nur in ausgewählten Fällen dürfen Zahnarztpraxen Material zusätzlich zur GOZ berechnen. Gestiegene Material- und Praxiskosten senken das Praxishonorar also weiter. Ziehen Sie einmal die hohen Kosten für Füllungsmaterial vom GOZ-Honorar ab – da bleibt nicht viel übrig.
Materialberechnung und Faktor 3,5+ konsequent nutzen
Haben Sie Mut zum Faktor 3,5+, aber nur, wenn Sie wollen, dass sich etwas ändert. Es ist nicht so schwer, die eigene Vergütung zu verbessern:
- Vergleichen Sie die Materialpreise in der Einzelanwendung und berechnen Sie das Material konsequent unter Anwendung der Unzumutbarkeitsregelung des BGH-Urteils von 2004.
- Nutzen Sie den Faktor 2,3 nur in Ausnahmefällen.
- Nutzen Sie Faktor 2,3+ – 3,5 mit Begründung (Zeitaufwand, Umstände, Schwierigkeit).
- Schließen Sie ab Faktor 3,5+ konsequent Faktorvereinbarungen nach § 2 Abs. 1+2 ab, ohne Begründung.
Wichtig: Wenn wir die Vergütung auf eine heute angemessene Honorierung hochrechnen, wäre mit den Punktzahlen von 1988 der Faktor 4,5–5,0 angemessen.
Oder doch lieber beim Honorar von 1988 bleiben?
Wollen Sie Patientinnen, Patienten und Versicherungen einen Faktor 3,5+ nicht zumuten, verharren Sie bei einer Vergütung auf dem Niveau von 1988. Und das bedeutet leider, nicht angemessen vergütet zu werden und sich mit Ihrer Arbeit keine Freiräume in den Bereichen Investition und Personal zu schaffen.
Und übrigens: Die GKV passt den Punktwert regelmäßig an. So gibt es für eine BEMA 01 mittlerweile ca. 23,00 €. Im Jahr 2019 waren es noch 17,00 €. In der GOZ sind es seit 1988 12,94 €.
JaBr/ES
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