Wichtige Änderung: PAR-Sondierungstiefen präzisiert
Für die Feststellung des Parodontalstatus sind nach wie vor zwei Messwerte pro Zahn zu dokumentieren:
Die Dokumentation des klinischen Befunds umfasst:
1. Sondierungstiefen und Sondierungsblutung an mindestens zwei Stellen pro Zahn, eine
davon mesioapproximal und eine davon distoapproximal (§ 3 PAR-Richtlinie).
Ab sofort gilt eine neue Rundungsregel!
Eine Änderung gibt es bei den Sondierungstiefen. Bisher mussten Sondierungstiefen, die zwischen zwei Millimetermarkierungen liegen, auf den nächsten ganzen Millimeter aufgerundet werden. Diese Regelung wurde präzisiert. Je nach Messergebnis muss nun auf- oder abgerundet werden.
Liegt die Sondierungstiefe zwischen zwei Millimetermarkierungen, wird der Wert auf den nächsten ganzen Millimeter auf- oder abgerundet.Messwerte unter 0,5 mm sind abzurunden, Messwerte von 0,5 mm oder darüber sind aufzurunden(§ 3 PAR-Richtlinie).
Wichtig: Die Messwerte müssen ab sofort deutlich präzisier erhoben werden. Achten Sie auch immer auf die eingehende Dokumentation.
Hier geht’s zur aktualisierten PAR-Richtlinie.
Thema Abrechnung
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