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Zahnärztliche Früherkennung: Ab 2026 im gelben Heft

FU 1 a–c, FuPr, FLA und FU 2 gibt es zwar schon lange, dennoch wissen viele Eltern nichts davon und kommen mit ihren Kindern oft viel zu spät in die Zahnarztpraxis. Für alle Kinder, die ab dem 01.01.2026 geboren werden, wird es deshalb zukünftig ein einheitliches gelbes Heft geben für die Erfassung von ärztlicher UND zahnärztlicher Früherkennung.

FUs sind wichtige Instrumente der Früherkennung und Vorsorge, FU 1 a–c und FU 2 folgen aufeinander. Für die Früherkennung gelten diese Zeiträume und Abstände: 

  • FU 1a: 6.–9. Monat
  • FU 1b: 10.–20. Monat
  • FU 1c: 21.–33. Monat (im Abstand von 4 Monaten)
  • FU2: 34.–72. Monat (3-mal im Abstand von 12 Monaten)

 

Lebensjahre und Lebensmonate

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Abrechnungsvorgaben und die Koppelung an die Lebensmonate erschweren den Eltern den Überblick. Schließlich müssen ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen unter einen Hut gebracht werden. Mit dem neuen gelben Heft für die ärztliche und zahnärztliche Vorsorge wird sich das hoffentlich ändern.
 

Das neue gelbe Heft und was es bringt

Das gelbe Vorsorgeheft sorgt für mehr Überblick, bessere Vorsorge und mehr Kooperation: 

  • Bessere Übersicht: alle wichtigen Vorsorgetermine – ärztlich und zahnärztlich – an einem Ort.
  • Mehr Aufmerksamkeit für die Zahngesundheit: Der Zahnarzttermin wird so selbstverständlich wie der Kinderarzttermin.
  • Frühe Kariesvermeidung: Durch regelmäßige Kontrollen, Tipps zur Zahnpflege und Ernährung kann frühkindliche Karies verhindert werden.
  • Bessere Zusammenarbeit: Kinderarzt- und Zahnarztpraxen arbeiten enger zusammen – für eine ganzheitliche Vorsorge.
     

Wie schon im Rahmen der PAR-Strecke wird damit die Kooperation zwischen Kinderarzt- und Zahnarztpraxis gefördert. Diese positive Entwicklung trägt zur Stabilisierung der Versorgung bei. 
 

ePA erfasst Vorsorge zukünftig digital

Bis die Daten in der ePA digitalisiert werden können, ist für die Vorsorgeuntersuchungen dieses neue Heft anzuwenden. Bisherige Kinderpässe werden aber auch danach noch weitergeführt. 

 

JaBr/ES

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